Honigpeter hat geschrieben:Was ich nicht verstehe,
bei Eis und Schnee, engen Orstdurchfahrten oder wenn eine Schulklasse auf Wanderausflug in Zweierreihen die Bundesstraße entlang läuft,
weichen die Fahrzeuglenker einfach selbstständig und ungefragt von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ab!
Und der Gesetzgeber nimmt es hin, ja gesteht es sogar zu, dieses eigenverantwortliche Handeln, von reifen erwachsenen Fahrzeuglenkern.
Wenn aber, bei strahlendem Sonnenschein, auf einer geraden und gut ausgebauten Straße, die rechts und links nur von gemähten Wiesen gesäumt wird,
der gleiche reife und verantwortungsbewußte Kraftfahrer, der in diesem Moment
da vielleicht sogar mutterseelen alleine unterwegs ist, nach reifer Überlegung beschließt, dass es hier völlig ungefährlich ist, die vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit um sagen wir mal 20km/h zu überschreiten obwohl das Ortsendeschild noch einige Meter entfernt ist,
dann, ja dann schlägt die volle Härte des Gesetzes zu!