Helme zusammen mit Moped geklaut

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sammi
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Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von sammi »

Hallo zusammen,

wie ich ja schon unter dem Thema "Ruckeln nach Pause" berichtete, wurde in Monschau meine schöne 1150RT während des Eisessens gestohlen und mit ihr die gesamten Inhalte der Koffer und des TopCase.

Da ich diese Woche die genaue Schadensaufstellung für die Teilkaskoversicherung fertigstellen möchte und nicht so richtig weiß, wie ich die beiden Helme angeben soll, ein paar versicherungstechnische Fragen an Euch:
1.) Irgendwo las ich in den Versich.-Bedingungen, dass Zubehör, welches für die Sicherheit und den Betrieb des Fahrzeuges notwendig ist (oder so ähnlich formuliert) in der Teilkasko mitversichert sei, wenn es fest mit dem Fahrzeug verbunden, oder verschlossen war.
2.) Bei Helmen war immer nur vom Diebstahl nur der Helmen die Rede, wenn sie über Helmschlösser gesichert waren.
3.) Da die Aufbewahrung in den verschlossenen Seitenkoffern eher einen größeren Diebstahlschutz als Helmschlösser darstellt, wäre es eigentlich logisch, diesen Aufbewahrungsort in der Schadensmeldung anzugeben.
4.) Da aber Kofferinhalte genauso wie Inhalte von Auto-Kofferräumen behandelt werden und hierfür nicht die Teilkasko, sondern die Hausratversicherung eintritt (meist mit einem Höchstbetrag von 500 Euro) befürchte ich, dass die Helme von der Teilkasko ausgeschlossen würden, was angesichts ihres Wertes nachteilig wäre.
5.) Also die Frage: Aufbewahrungsort KOFFER oder HELMSCHLÖSSER??????

Gruß,
sammi
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Buetti
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von Buetti »

Soll dieserThread jetzt eine Anleitung zum Versicherungsbetrug werden? :o
Das Niveau mancher Menschen ist so tief,das man
da noch eine Kellerwohnung drüber bauen könnte...



Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
Stefan
teileklaus
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

ich sehe es als Betrug der Versicherung am - Nehmer, wenn die für mich weggeschlossenen und damit versicherten Helme nicht ersetzt würden.
Natürlich kann man nicht angeben sie wären anders Befestigt gewesen, wenn sie doch im Koffer waren. Aber da würde ich mich auch streitig stellen.
Geh zu deinem Versicherungkerl und kläre das mit dem. Wenn nicht, dann hätte er dich daruf hinweisen müssen, dass die Helme nicht im Koffer versichert seien.
viel Grüße, Klaus
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

... ich verstehe es ebenfalls nicht, dass man sich nicht zuerst dort erkundigt, wo die Frage bzw. Klärung hingehört und statt dessen hier von "Befürchtung" geschrieben.

Erster Ansprechpartner ist der eigene Versicherungsmensch/die Versicherung. Wer soll die Frage besser beantworten können. Versicherungsbedingungen sind bindend, für beide Seiten. Evtl. Kulanzfälle soll es auch geben.
VG
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teileklaus
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

mir ist schon klar, dass die Regulierung ggf. abgelehnt wird, wenn man ungeschickte Formulierungen abgibt.
Das Ziel des Kleingedruckte ist ja, mit der Begründung abzulehnen: ja normals schon , aber gerade in Ihrem Fall ist das nicht abgedeckt, weil Sie ja nicht den Helmhalter benutzt haben..oder Sonst was.
Keiner kann alle Möglichkeiten des Kleingedruckten beachten. Oder auswendig kennen.
Der Vertreter mach einen beim Abschluss glaubend, fast alles ist abgedeckt, ( Tanklaster mit 20 000 l Heizöl ins Tal) bis man es braucht.
Dann heißt es plötzlich : nö das ist leider nicht abgedeckt, weil XYZ...
viel Grüße, Klaus
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

teileklaus hat geschrieben:Der Vertreter mach einen beim Abschluss glaubend, fast alles ist abgedeckt, ( Tanklaster mit 20 000 l Heizöl ins Tal) bis man es braucht.
Dann heißt es plötzlich : nö das ist leider nicht abgedeckt, weil XYZ...
das ist die landläufige Meinung, die sich hartnäckig hält. "Plötzlich" gibt es nicht, die Bedingungen stehen beim Abschluss fest und der Kunde weiß davon; zumindest bestätigt er dies mit seiner Unterschrift. Seit etlichen Jahren unterliegt insbesondere die Versicherungswirtschaft immer mehr Auflagen und Regularien aus Brüssel (EU-Richtlinien). Ein Baustein sind vom Kunden zu unterzeichnende Beratungsbögen/-hinweise und Produktinformationsblätter. Schwarze Schafe, die es überall gibt, haben keine lange Haltungsdauer.

Richtig ist, dass eine Schadensanzeige korrekt, vollständig und verständlich (formuliert) auszufüllen ist. Dabei ist grundsätzlich wieder der Versicherungsmensch der richtige Ansprechpartner. Dieser hat ein Interesse daran, dass sein Kunde zufrieden bleibt (Bestandsprovision ist auf Dauer wichtiger als die einmalige Abschlussprovision). Ob die gestohlenen Helme versichert waren, ergibt sich aus den Bedingungen. Ggf. gibt es Kulanzlösungen?


Bevor jemand auf diesen Zug aufspringt: Nein, ich bin oder war für keine Versicherung tätig. Handwerker, sind für mich ein größerer Graus als z. B. Versicherungsvermittler, Banker und Beamten.
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teileklaus
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

Kleingedrucktes lesen.. Ich hatte mal meine Kinder extra versichert, wenn die was anstellen, nen Schaden machen..Privathaftpflicht..
Dann laufen wir zusammen mit dem Fahradfahrenden Kind die Straße entlang und das strauchelt und dellt eine Türe ein am parkenden Auto..
600? € Schaden.
Fakt: das war nicht versichert, weil es keine "Aufsichtspflichtverletzung" gab.
Also wie hätte ich den Schaden verhindern können? mich davorwerfen? eingentlich nicht.
Bezahlt hätte ich das bekommen, wenn ich das Kind ohne Aufsicht hätte fahren lassen.
Es mir egal gewesen wäre, was mit der Gesundheit meines Kindes wird..Solange durchs Fenster sehen und Kaffee trinken.
Also der Assi hätte das bezahlt bekommen, der verantwortungsvolle Elternteil, der aufpasst nicht?
Kleingedrucktes..
Habe das gekündigt und das Geld für "den Fall" gespart. nun hab ich noch was übrig, weil nichts mehr passiert ist.
viel Grüße, Klaus
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

teileklaus hat geschrieben:Kleingedrucktes lesen.. .
verstehen wäre noch besser.
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

stimmt schon, aber mir war das beim Abschluss nicht klar.
viel Grüße, Klaus
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

so langsam schweifen wir vom Hauptthema ab, aber dass Menschen etwas unterschreiben was sie nicht ganz verstanden haben, ist ein seltsames Phänomen. Dies gilt nicht nur für Versicherungsverträge.

Fragen, Fragen, Fragen ... einfach gesagt, ich weiß. Auf einige Dinge stößt man ggf. erst später (im Schadensfall).

Die wichtigsten Details, u. a. die Aufsichtspflichtregelung deiner Haftpflichtversicherung für die Kinder, sollten aber bekannt und besprochen worden sein. In den Bedingungen stehen sie so oder so. Viele Kunden/Versicherungsinteressenten sind allerdings bereits nach kurzer Zeit in einem Beratungsgespräch mit den vielen Details, Ausnahmen, usw. überfordert und schalten - verständlicherweise - innerlich ab.

Wichtig ist aus meiner Sicht einen guten, kompetenten Ansprechpartner zu haben. Dieser kann gute Unterstützung liefern. Dafür zahle ich notfalls auch im Jahr einige Euros mehr. Service kostet Geld. Überall.
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seife
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von seife »

Klaus: die Versicherung zahlte nicht, weil du nicht haftpflichtig warst (du hast nichts falsch gemacht und bist deswegen nicht verantwortlich).
Der Geschädigte wäre auf seiner verdellten Tür sitzengeblieben. In der eigenen Nachbarschaft ist sowas natürlich nicht angenehm...
Gruß, Stefan
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

wie ich bin nicht haftpflichtig gewesen.
Meine Tochter beschädigt einem Anderen das Auto.
Umgekehrt: würde das minderjährige Kind eines Anderen mein Auto beschädigen würde ich auch meinen, dass der Vater mir das bezahlt , oder bin ich jetzt falsch in meinem Rechtsempfinden? :roll:
viel Grüße, Klaus
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

teileklaus hat geschrieben:wie ich bin nicht haftpflichtig gewesen.
Meine Tochter beschädigt einem Anderen das Auto.
DU (das Kind) ist nur Schadensersatzpflichtig wenn DU/der Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Je nach Schadensfall gibt es unterschiedliche Altersgrenzen; häufig 7 Jahre alt. Ist ein breites Feld - auch wann die Aufsichtspflicht als verletzt gilt ... und kann insgesamt sehr unangenehm sein, wenn z. B. der nette Nachbar auf seinem Schaden (zerkratztes Auto) sitzen bleibt. Einen Anspruch hat der Nachbar, sofern die Aufsichtspflicht NICHT verletzt wurde, keinen. Ein Erziehungsberechtigten ist - je nach Kindesalter - nicht verpflichtet permanent auf sein Kind aufzupassen.

Freiwillig zahlen darfst du immer ... des lieben Frieden Willens ... oder wegen einem anderen Rechtsempfinden. Diese Regelungen haben sich nicht die Versicherungen ausgedacht, sondern ist im BGB geregelt.
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sammi
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von sammi »

qtreiber hat geschrieben:... ich verstehe es ebenfalls nicht, dass man sich nicht zuerst dort erkundigt, wo die Frage bzw. Klärung hingehört und statt dessen hier von "Befürchtung" geschrieben.

Erster Ansprechpartner ist der eigene Versicherungsmensch/die Versicherung. Wer soll die Frage besser beantworten können. Versicherungsbedingungen sind bindend, für beide Seiten. Evtl. Kulanzfälle soll es auch geben.
Habe schon die Bedingungen detailliert gelesen.
Nur die Differenzierung Diebstahl nur der Helme oder Motorrad mit Helmen steht nirgens und vorher nachfrage??? wer denkt schon bei Vertragsabschluss an eine solche Unterscheidung.

Aber zum Thema VERSICHERUNGSMENSCH fragen:
Angenommen es wird unterschiedlich reguliert, z.B. im Koffer NEIN, am Helmschloss JA.

Wenn ich der Versicherung (oder auch dem örtlichen Versicherungsmenschen) im Zusammenhang mit dem Diebstahl diese Frage stelle, kann ich doch anschließend nicht mehr so oder so entscheiden, denn dann habe ich ja schon zu verstehen gegeben, wo sich die Helme befanden.

Und noch etwas:
Da die Helme ja gesichert waren (also kein Fahrlässigkeit vorliegt), verstehe ich es nicht als Betrug, die günstigste Version anzugeben.
qtreiber
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

Wie bezeichnest du es, wenn nicht die Wahrheit gesagt/protokolliert wird?

Versicherungsbetrug ist kein Hobby, was einige glauben und damit sich selbst und alle Versicherten schädigen, sondern strafbar.

Gottseidank ist dies heute durch den Datenaustausch der Versicherungsunternehmen untereinander nicht mehr so leicht möglich. Früher haben sich die Nachbarn, die schwarzen Schafe unter diesen, gegenseitig die selbst verschuldeten Beulen aus dem Auto auf Kosten der Gemeinschaft entfernen lassen. Dass ein großer Prozentanteil der als gestohlen gemeldeten Fahrräder einen anderen Weg als zum Dieb genommen haben, ist auch aktuell noch so. Hobby?
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von der niederrheiner »

Sammi, dann hättest du diese Frage nicht hier im öffentlichen Forum stellen sollen. . .


Stephan
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sammi
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von sammi »

der niederrheiner hat geschrieben:Sammi, dann hättest du diese Frage nicht hier im öffentlichen Forum stellen sollen. . .


Stephan

Du meinst, weil die Versicherung mitliest?
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

... dann noch einmal ...


je nach dem wie die bisherige Schadensquote der bestehenden Haftpflichtversicherung ist, könnte ich mir in diesem konkreten Fall vorstellen, dass ggf. eine Kulanzregelung gefunden werden kann (sofern die Helme im verschlossenen Koffer tatsächlich nicht versichert waren). Bei selbst abgeschlossenen Onlineversicherungen ist eine Kulanz-Chance eher gering.

Weiterhin soll es Versicherungsmitarbeiter, meistens als Versicherungsvertretet bezeichnet, geben, die den (Bestands-)Kunden bei der günstigsten Formulierung der Schadensanzeige behilflich sind. Ich würde - u. a. auch bezogen auf diesen konkreten Fall - immer die Wahrheit ansprechen.


Darüber, dass hier im öffentlichen Bereich die Tatsachen berichtet wurden und gleichzeitig Überlegungen angestellt werden, wie der entstandene Schaden - u. U. irregulär - ersetzt werden kann, will ich gar nicht nachdenken. Es geht nicht um das eigene Rechtsempfinden, sondern es gibt gesetzliche und vertragliche Bestimmungen.

Direkt bei der Versicherung/dem Ansprechpartner anfragen halte ich immer noch für die beste und vor allem ehrlichste Vorgehensweise. Mit Chance sogar die günstigste für den Geschädigten.
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von BayernCrouser »

qtreiber hat geschrieben: Direkt bei der Versicherung/dem Ansprechpartner anfragen halte ich immer noch für die beste und vor allem ehrlichste Vorgehensweise. Mit Chance sogar die günstigste für den Geschädigten.
Ja, der Versicherungsmakler ist in der Regel daran interessiert dass sein Kunde mit der Regulierung zufrieden ist. Er wird also beim Text gerne etwas beraten.

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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

nach meinem Rechtsempfinden, ist es für mich besser, keine solchen Zusatzversicherungen mehr abzuschließen.
Auch die BGB Auffassung teile ich nicht, ich denke der Nachbar hat ein Recht darauf, den Schaden, den mein Kind beaufsichtigt oder nicht verursacht, bezahlt zu bekommen. ( Schneeball durch die Scheibe zB. weil es mein Kind ist)
Mein Rechtsempfinden ist nicht maßgeblich, stimmt. Aber der Unfriede in der Nachbarschaft durch mein Nichtbezahlen der Türe zeigt doch dass alle dieses Rechtsempfinden haben.
Ich spare das Geld und bezahle ggf. einen Schaden aus eigener Tasche. ( Aldi Einkaufswagen Rempler)
Genauso habe ich das Rechtsempfinden, dass die Helme gegen Diebstahl versichert waren.
Man kann nicht alles, was mal sein kann vorher auf "ist versichert?" abklären.
Die Aufklärung meines Vertrages vorher war sinngemäß: "wenn ihr Kind mal was anstellt, ist das versichert,,"
Genauso ist der jetzige Fall auch. Die Helme sind auch versichert gegen Diebstahl. Jetzt wissen wirs alle, aber vorher fragt doch keiner, w i e die gesichert sein müssen..
viel Grüße, Klaus
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

@Klaus; bei vielen Versicherungen gebe ich dir Recht. Genauso was dein eigenes Rechtsempfinden ggü. dem Nachbarn betrifft.

Es gibt aber einige wenige Versicherungsarten, die äußerst wichtig sind und dazu zählt unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung.

Gegen eine Krankenversicherung kann man sich nicht wehren (grundsätzlich gut!) und weiterhin ist es mMn wichtig, seine Arbeitskraft zu versichern. Dies wird (zu) häufig vernachlässigt. Kann ich nicht mehr Arbeiten, z. B. wegen Krankheit oder Berufsunfähigkeit, gibt es ohne Versicherung kein oder nur wenig Geld aus den gesetzlichen Kassen. Brennt mein Haus ab ... und ich habe keine FeuerVersicherung ... kann ich dieses mit meiner Arbeitskraft und dem damit verbundenen Einkommen ggf. komplett reparieren.

Z. B. Hausratversicherung, Glasbruch, Unfall, ... mMn nur bei bestimmten Verhältnissen/Bedingungen unbedingt wichtig.


Alles nicht so einfach.
VG
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von BayernCrouser »

Ja Klaus. Ein Kind verursacht einen Schaden, und weil es als Kind noch keine Verantwortung für sein Tun hat, hat der Geschädigte die Arschkarte und die Haftpflicht der Eltern muss nicht für den Schaden aufkommen. Das ist das Kleingedruckte. Als Eltern kann man sich natürlich durch sein Rechtsempfinden nicht aus der Pflicht stehlen, ausser man ist irgend ein Assy dessen Rechtempfinden aufhört wenn es sein Geld kostet.
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von qtreiber »

BayernCrouser hat geschrieben:Das ist das Kleingedruckte.
insgesamt bist du auf der richtigen Fährte, nur ist nicht das Kleingedruckte sondern das BGB für diese Regelung verantwortlich.

Wird die Aufsichtspflicht verletzt (Kind bis 7 Jahre), zahlt die Versicherung. Wann eine Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist im Einzelfall zu prüfen. Auch darüber hat der Bundesgerichtshof einige Entscheidungen getroffen.

Jeder Berater weist die Versicherungsinteressenten normalerweise auf diese Bedingungen (7/10 Jahre alt, Aufsichtspflicht) hin, denn es gibt bei den meisten guten Versicherungen die Möglichkeit die "Aufsichtspflicht" auszuschließen (allerdings nur mit begrenzten Beträgen im Schadensfall ... weshalb einige Kunden, teilweise verständlich, wiederum darauf verzichten), welches einen höheren Beitrag und in dem Zuge höhere (Bestands-)Provisionen bedeuten (Vorteil für den Vermittler).


... wieder ein kleiner Hinweis, dass es nachteilig sein kann eine preisgünstige Online-Versicherung zu wählen. Die Onlineversicherer an sich sind nicht schlecht, das Preis- Leistungsverhältnis ist überwiegend gut, aber dann sollte sich der Kunde in dieser Materie auskennen ... oder jemand kennen, der sich damit auskennt. :lol:
VG
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von seife »

qtreiber hat geschrieben:Wird die Aufsichtspflicht verletzt (Kind bis 7 Jahre), zahlt die Versicherung. Wann eine Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist im Einzelfall zu prüfen.
Und auch hier kann man mit einer geschickten Formulierung bei der Schadensmeldung einiges zu seinen eigenen Gunsten richten:

"Und wissen sie, plötzlich war ich mir ganz unsicher ob ich auch den Herd ausgemacht hatte, also bin ich nochmal ganz schnell rein um zu schauen ob der Herd wirklich aus war. Und als ich wieder raus kam..." 8-)
Schon hat man die Aufsichtspflicht verletzt.

Das soll jetzt aber keine Aufforderung zu irgendwas sein. Mein Versicherungsvertreter/berater hat mir diesen Ablauf damals selber so suggeriert, weil er wohl auch an meiner Zufriedenheit interessiert war. Erst später habe ich mal gelesen, warum er wohl drauf bestanden hat, daß ich doch sicher nochmal schnell ins Haus bin...
Gruß, Stefan
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Re: Helme zusammen mit Moped geklaut

Beitrag von teileklaus »

genau diese Trixerei will ich nicht, deswegen lieber keine Ver(un)sicherung..über das "Notwendige Maß" raus.
viel Grüße, Klaus
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