neue überarbeitete Verordnung für Kurzzeitkennzeichen/Saison-,u. Oldtimerkennzeichen

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ADVBiker
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neue überarbeitete Verordnung für Kurzzeitkennzeichen/Saison-,u. Oldtimerkennzeichen

Beitrag von ADVBiker »

Die deutschen Volksvertreter haben offensichtlich erkannt, dass ihre letzte Verordnung mit der Regelung für Kurzzeitkennzeichen zwar einen gewissen Missbrauch unterbindet, aber auch Probleme für diejenigen schafft, die sich ein Fahrzeug kaufen, bei dem der TÜV abgelaufen ist.
Das wurde neu (das ist quasi noch Brühwarm :!: ), in einer dritten Verordnung geändert.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0770-16.pdf
Hier ist der Abschnitt 2a, Punkt 2, § 2 Nummer 25
2. § 2 Nummer 25 wird wie folgt gefasst:
„25. Überführungsfahrt: die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch
zur Durchführung von Um- oder Aufbauten.“
sowie der „§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, Absätze 6+7" von Bedeutung, da es hier möglich ist, ein Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen für ein Fzg. zu bekommen, bei dem der TÜV abgelaufen ist.

Ausserdem wurde auch festgelegt, dass ein Oldtimer ein Saisonkennzeichen bekommen kann.
§ 9 Absatz 3, Satz 4 a+b.

Wer bei seinen Oldis noch mehr sparen möchte..... :P :mrgreen: :thumb:
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