Arbeitsamt

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der niederrheiner
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Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Morgen Leute. Da unsere Bude nach ca. 130 Jahren langsam dahin siecht, werde ich irgendwann 2018 zum ersten Mal in meinem Arbeitsleben, 41Jahre Servicetechniker, zum Arbeitsamt.

Was muß ich denn da alles vorlegen? Meinen Gesellenbrief hab ich tatsächlich wiedergefunden. Aber mit 57?!?

Auch was Harz IV für eine Singlehaushalt bedeutet, was da auf mich zukommt. Keine Ahnung.

Und ja, ich könnte. Aber ich bin derzeit noch ausserhalb der EU unterwegs.


Deprimierte Grüsse

Stephan
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sampleman
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von sampleman »

Du musst dich meines Wissens beim Arbeitsamt melden, sobald konkret wird, dass du deinen Arbeitsplatz verlieren wirst, d.h. sobald dir deine Kündigung angekündigt bzw. zugestellt wird. Also nicht erst, wenn du tatsächlich arbeitslos bist, sondern wenn es sich abzeichnet. Dann gehst du erst einmal ohne große Unterlagen aufs Amt (natürlich mit Perso). Du bekommst dann vermutlich Papiere, die dein Ex-Arbeitgeber ausfüllen muss, da geht es dann um Betriebszugehörigkeit und letztes Gehalt. Wenn du sie zur Hand hast, kannst du deine Rentenunterlagen und deinen Steuerbescheid mitnehmen. Du solltest, wenn du diese Daten nicht im Kopf hast, zusammenschreiben, wo du von wann bis wann gearbeitet hast.

Angesichts deines Alters und der langen Arbeitszeit käme in meinen Augen durchaus ein vorgezogener Ruhestand in Betracht. Das würde ich mir aber gründlich überlegen und nich vorschnell auf dem Amt irgendwas zustimmen. Da solltest du dir Beratung holen. Was Hartz IV angeht, so bekommst du jetzt erst mal mindestens ein Jahr Arbeitslosengeld. Dann bist du schon 58, dann muss man weiter sehen.

Was du auch unbedingt klären solltest, ist dein Kündigungsschutz sowie Dinge wie Sozialauswahl und Sozialplan. Bist du in einer Gewerkschaft? Dann hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung. Einen langjährig beschäftigten, älteren Mitarbeiter kann man nicht einfach so rausschmeißen. Mag durchaus sein, dass du deinen Rauswurf zwar nicht verhindern, aber mit einem Goldenen Fallschirm eventuell abmildern.

Also, Kopf hoch und nicht resignieren!


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Beste Grüße
sampleman

G'lebt is' glei'
der niederrheiner
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Danke.

Nur, Abfindung kann, nicht muß. Ich befürchte zudem eine finale Lösung. Dann is' niGS mehr da.

Nur 12 Arbeitslosengeld? Mist. Bei Harz IV würd ich ja gerne wissen, ob die dann bei zu hohem Vermögen, wenigstens die Sozialabgaben zahlen.

Bin schon Jahrzehnte in der IGM. Bin mein bisheriges gesamtes Arbeitsleben schon dort (www) Service-Techniker. Da kann sogar ich alle Daten auswendig ;-D


Okay. Ich halt mich „...von offenen Fenstern fern"

Stephan
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BayernCrouser
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von BayernCrouser »

Das sollten bei dir 2 Jahre Arbeitlosengeld sein. Lese mal hier:

http://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/
der niederrheiner
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Du kennst die Seite als Seriös?!? Gut, ich les mir da gerade alles Mögliche durch.

Oha, bei 41 Betriebszugehörigkeit, 1/2 Bruttomonatsgehalt. Da werden die aber bittere Tränen vergiessen.


Besten Dank.


Stephan
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GunOpi
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von GunOpi »

... ich wollte jetzt nichts dazu schreiben... als langjähriges IGM u. Verdi-Mitglied...
und mit zig Jahren Erfahrung bei Entlassung älterer Arbeitnehmer...

mit 58 J. hast du 24 Monate ALG 1

... die "Abfindung" kann aus vielfältigen Gründen angerechnet werden.... (SozialGesetzBuch III)

... der "Abfindungsanspruch" bezüglich der Höhe wird mit jedem Lebensjahr über 50 immer geringer... bis zu 1000,- . . .
"...du kannst ja bald in Rente gehen......"

... es gibt etwa 60% ALG I (eher 50%..... Berechnungsmethode....)...... vom Netto.... ohne Urlaub.- u. Weihnachtsgeld, zusätzliche Zahlungen...????

... eigenes Vermögen wird bei ALG II (Hartz IV) zum Teil angerechnet, je nach . . . frag einen Rechtsanwalt....

... Rente mit 63 (, + etwas...) nur wenn 45 sozialversicherungs Jahre - hast du deine Lehrzeit mit eingerechnet - sollte bei dir noch gehen....


.. last not least.. : gerade als älterer Arbeitnehmer eine Kündigung so lang wie möglich herausschieben...
... !!! keiner freiwilligen eigenen Kündigung zustimmen !!! - auch nicht mit Abfindung !!

Du bekommst nur Geld wenn der Arbeitgeber dir kündigt, Kündigungsfristen beachten.!!
Nichtanrechnungsfähige Abfindung und Zahlung ALG I hängt davon ab...

Sorry, bescheuerte Situation, nicht kirre machen lassen und selbst vorzeitig gegen Abfindung kündigen, es rechnet sich nicht!

Ich drücke dir die Daumen, Gunter
Hauptsache mein "Mopped" bewegt sich noch und ich sitze oben!
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BayernCrouser
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von BayernCrouser »

der niederrheiner hat geschrieben: So 18. Jun 2017, 12:15 Du kennst die Seite als Seriös?!? Gut, ich les mir da gerade alles Mögliche durch.

Oha, bei 41 Betriebszugehörigkeit, 1/2 Bruttomonatsgehalt. Da werden die aber bittere Tränen vergiessen.


Besten Dank.


Stephan
Hi Stephan
Mir gings besonders um die 2 Jahre Arbeitslosengelt 1. Denn da war ich mir bei 41 Jahren Betriebszugehörigkeit und über 50 Jahre alt sicher, aber wollte schnell nach einer Bestätigung suchen. Deshalb habe ich diese Seite verlinkt. Ansonsten denke ich auch erst mal keine Kündigung annehmen.
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GunOpi
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von GunOpi »

eine gute Adresse:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... eit-finden

(Bundesagentur für Arbeit, staatlich)

da gibt es auch Infobroschüren zum Download.

Gruß, Gunter
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der niederrheiner
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Euch Beiden Danke.

Keine Sorge, da ich eigentlich gerne als Service-Techniker unterwegs bin, hab ich nicht vor mich so schnell aus dem Berufsleben zu verabschieden. Und schon gar nicht freiwillig. "Gehe nicht zum Fürsten, bevor du gerufen wurdest.", gilt sicherlich auch hier.

September 2021 sind 45 Jahre voll, September 2026 hätte ich rechtzeitig zum gesetzlichen Rentenanfang 50 Jahre voll. Das ist eigentlich mein Ziel.


Als mein alter Herr vor ca. 20 Jahren durch einen Berufsunfall Berufsunfähig wurde, gab es für so "alte Säcke" noch, wollte der Mensch von der Berufsgenossenschaft auch schon mal zum Rentenamt (?) schicken. Er könne ja schon mal die Rente beantragen, wenn er aus dem Urlaub wieder käme, würden sie dann den Rest klären. Ich saß da mit bei.

Mein alter Herr, angestellter Dachdeckermeister, ist dann zu seiner Gewerkschaft "Klau, Steine, Erde" und die haben auch erstmal geraten Ruhe zu bewahren "Sie wollen wieder in den Beruf. . ."


Gruß

Stephan
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von GerdTIR »

Hallo,

Ich würde mich an Deiner Stelle auch mal mit dem Berater der Rentenversicherung zusammen setzen um für den schlimmsten Fall zu wissen wie lange Du im Ernstfall abhängig bist vom Amt.
Gruß

Gerd
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von ADVBiker »

GerdTIR hat geschrieben: Di 20. Jun 2017, 07:08 Hallo,

Ich würde mich an Deiner Stelle auch mal mit dem Berater der Rentenversicherung zusammen setzen um für den schlimmsten Fall zu wissen wie lange Du im Ernstfall abhängig bist vom Amt.


Und was für einem vorzeitigen "Rentenfall" von Bedeutung wäre, was unterm Strich übrig bleibt, nicht dass es Dir das Wasser in die Augen treibt und Du doch zum Fenster stolperst...... :o :P :roll:
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von qtreiber »

ADVBiker hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 18:49Und was für einem vorzeitigen "Rentenfall" von Bedeutung wäre, was unterm Strich übrig bleibt,
... was genau meinst du damit?
VG
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Wahrscheinlich das Netto nach Abzug von eventuellen Krankenkassenbeiträgen. Zudem ist ja bei vorzeitigem Rentenantritt die Rente an sich schon geringer.

Hab gerade wieder einen zu kontrollierenden Rentenverlauf zugeschickt bekommen. Naja. . .


Stephan, der eigentlich noch 112 Monate will, aber froh sein kann, wenn es dann 88 werden
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von ADVBiker »

der niederrheiner hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 11:50 Wahrscheinlich das Netto nach Abzug von eventuellen Krankenkassenbeiträgen. Zudem ist ja bei vorzeitigem Rentenantritt die Rente an sich schon geringer.


Genau das. Je später Du Deine Arbeit aufgeben musst, desto geringer wäre die Phase zum überbrücken.

Leider hilft zum längeren durchhalten, in dem Fall, auch kein Potenzmittel..... :mrgreen: :roll:
der niederrheiner
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Ich mach jetzt erstmal was ich am besten kann. Stief halde und gucken wie der Ball läuft.

Den ü60ern rechnet die 4ma derzeit aus, was sie bekommen. Wir haben da so einen, der wo sich früher, als er noch in Arbeit war, um unsere „Sozialfälle" gekümmert hat. Den haben se zurückgeholt (wusste gar nicht, das der noch lebte). Und der klärt jetzt einiges.

Ich trau dem nur bis Ende meiner Nase. Aber ich scheine noch aussen vor zu sein.

Aber jetzt weiß ich, Informationen sind schlecht für Angst!


Stephan
qtreiber
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von qtreiber »

ADVBiker hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 18:26
der niederrheiner hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 11:50 Wahrscheinlich das Netto nach Abzug von eventuellen Krankenkassenbeiträgen. Zudem ist ja bei vorzeitigem Rentenantritt die Rente an sich schon geringer.
Genau das. Je später Du Deine Arbeit aufgeben musst, desto geringer wäre die Phase zum überbrücken.

... auch wenn das vielleicht jetzt etwas Erbsenzählen ist, aber wie soll ich nun wieder diese Aussage in dem zu lesenden Zusammenhang verstehen?
ADVBiker hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 18:26Genau das. Je später Du Deine Arbeit aufgeben musst, desto geringer wäre die Phase zum überbrücken.
welche Phase soll überbrückt werden? Wenn jemand z. B. mit 63 "in Rente" geht, weiß er ganz genau wieviel Prozent er von seinem 100%-Anspruch - statt des vollen Betrages - erhält. Was soll er da noch überbrücken. Dieser einmal festgesetzte Rentenbetrag (= Prozentsatz) ändert sich auch nicht mehr (Rentensteigerungen außen vor gelassen). Was sich ändern wird ist dagegen die Höhe der zu versteuernden Rente. Dieser Prozentsatz steigt und wer z. B. im Jahr 2040 in Rente geht hat diese komplett zu versteuern. Je nach persönlicher Situation kann es sogar finanziell günstiger sein mit einer niedrigeren Rente früher diese Zeit zu genießen.

Vermutlich meinst du mit deiner Aussage die Zeit bis überhaupt eine Rentenzahlung erreicht werden kann!? Kommt in dem von dir genannten Zusammenhang aber für mich nicht so rüber.
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GunOpi
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von GunOpi »

Hi!

gute Informationen zur Rente und darum herum:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Von der Rente gehen dann auch noch Steuern und Krankenversicherung ab...

Bei vorzeitiger Rente wird meist nicht erwähnt, das auch die nicht eingezahlten Beiträge bis zur vollen gesetzlichen Rente abgezogen werden,
so wird aus den "berühmten" 9,9% bei "Rente mit 63" plötzlich etwa 16% Abzug.... :shock:

Gruß, Gunter
(bin gerade 62 und habe 45 J. Beiträge voll, noch 17 Monate und 4 Tage....)
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Ein Kollege, der in etwa mit diesen Eckdaten, 63, in Rente gegangen ist, hat jeden Monat 100€ weniger. So hat die Rentenversicherung das kalkuliert. Wenn er nicht älter als 78 wird. . .


Wenn ich dem obigen Link folge, und mich dann von der Fehlermeldung nicht irritieren lasse, wären das 12% weniger, wenn ich am 1.Juni 2023, dem frühest möglichen Termin, in Rente gehe. Baujahr '60.

Für das nächste Formular fehlen mir hier im Büro, die Daten.

Stephan
qtreiber
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von qtreiber »

bei den unklaren Aussagen die hier teilweise getroffen werden und weil jeder Fall individuell ist, kann ich dem BE nur wärmstens empfehlen sich bei einer Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Gespächstermin geben zu lassen.

Die Hochrechnungen der Deutschen Rentenversicherung, die z. B. ich seit Jahren erhalten haben, stimmten (fast) bis auf den Cent. Auch die individuelle Vorausberechnung wie hoch die Rente bei einem früheren Eintritt in die Rente als mit 65+erforderliche Monate nach Alter waren korrekt. 45 Arbeitsjahre bekam ich so oder so nicht zusammen.
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ADVBiker
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von ADVBiker »

qtreiber hat geschrieben: Mo 26. Jun 2017, 09:50
ADVBiker hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 18:26 Genau das. Je später Du Deine Arbeit aufgeben musst, desto geringer wäre die Phase zum überbrücken.
... auch wenn das vielleicht jetzt etwas Erbsenzählen ist, aber wie soll ich nun wieder diese Aussage in dem zu lesenden Zusammenhang verstehen?
.... welche Phase soll überbrückt werden? Wenn jemand z. B. mit 63 "in Rente" geht, weiß er ganz genau wieviel Prozent er von seinem 100%-Anspruch - statt des vollen Betrages - erhält. Was soll er da noch überbrücken. Dieser einmal festgesetzte Rentenbetrag (= Prozentsatz) ändert sich auch nicht mehr (Rentensteigerungen außen vor gelassen). Was sich ändern wird ist dagegen die Höhe der zu versteuernden Rente. Dieser Prozentsatz steigt und wer z. B. im Jahr 2040 in Rente geht hat diese komplett zu versteuern. Je nach persönlicher Situation kann es sogar finanziell günstiger sein mit einer niedrigeren Rente früher diese Zeit zu genießen.

Vermutlich meinst du mit deiner Aussage die Zeit bis überhaupt eine Rentenzahlung erreicht werden kann!? Kommt in dem von dir genannten Zusammenhang aber für mich nicht so rüber.

WOW, jetzt treibst Du doch eine Q durch Dorf.... :roll:
Solche Beiträge, wie von Dir, kommen nur Zustande, wenn man zu bequem ist und die Themen nicht von Anfang an liest, sondern einfach mal Mittendrin einsteigt......................................................................................... da sind Missverständnisse vorprogrammiert. :flower:

Und ja, nur die Rentenanstalt kann Stephan seine verschiedenen Möglichkeiten, die er hat, ausrechnen. :thumb:
Aber darüber muss er sich erst mal im Klaren sein! :!: :idea:
qtreiber
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von qtreiber »

ADVBiker hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 18:49Und was für einem vorzeitigen "Rentenfall" von Bedeutung wäre, was unterm Strich übrig bleibt, nicht dass es Dir das Wasser in die Augen treibt und Du doch zum Fenster stolperst...... :o :P :roll:
ADVBiker hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 18:26Genau das. Je später Du Deine Arbeit aufgeben musst, desto geringer wäre die Phase zum überbrücken.
Leider hilft zum längeren durchhalten, in dem Fall, auch kein Potenzmittel..... :mrgreen: :roll:
ADVBiker hat geschrieben: Di 27. Jun 2017, 14:31 Solche Beiträge, wie von Dir, kommen nur Zustande, wenn man zu bequem ist und die Themen nicht von Anfang an liest, sondern einfach mal Mittendrin einsteigt......................................................................................... da sind Missverständnisse vorprogrammiert. :flower:
keine Sorge, das Thema ist viel zu wichtig (und hier nur wenige Beiträge) um nicht alles gelesen zu haben. Was sollen dem BE die undeutlichen und unklaren und teilweise unbrauchbaren (Spaß-)Aussagen bringen? :)

Andererseits dürfte klar sein, dass hier in einem Motorradforum kaum eine individuelle Rentenberatung und konkrete Aussagen zu Hartz IV, Abfindungsoptionen usw. möglich sind. An Stelle des BE würde ich mir alle Möglichkeiten ausrechnen bzw. aufzeigen lassen und erst dann entscheiden. Wichtig wäre noch vor einer Entscheidung die gewählte Option sich vorab nochmals schriftlich bestätigen lassen. Gerne auch mit eigenen Worten formulieren wie was verstanden wurde und ggf. zusätzlich mit einem Arbeitnehmervertreter oder/und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht durchsprechen. Der Teufel liegt gerne im Detail.
VG
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von der niederrheiner »

Keine Sorge Jungs. Ich werde, wenn ich länger als 72Stunden zuhause bin, mit der Renteversicherung reden. Gut zu wissen, das deren Berechnungen stimmen. Da habe ich anderes gehört. . .

Eigentlich hätte ich es ja nicht so "eilig", aber mit jedem planerisch verrissenen Auftrag, wie den hier in Ungarn, sinkt die "Reiselust".


Stephan
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GunOpi
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von GunOpi »

Hi!

Es geht hier nicht um Rente als alleinige Alternative für dich.

Sondern um die Möglichkeiten für den "Fall des Falles".

Aufgezeigt wurden einige Informationsquellen für den Fall...
Damit du eine Auswahl und Entscheidungsmöglichkeiten hast.

Im Fall das...:

- alternativeres Arbeitsangebot gibt es dann meist nur mit persönlichen Beziehungen, der "freie Markt" gibt für Ältere nichts adäquates mehr her..

- Überbrückung bis zur Rente - welche ALG-Angebote und Möglichkeiten bestehen... ( . . . welche eventuelle "Abfindung"...?..)

- wann und mit wieviel eventuell früher in Rente gehen....

das alles gilt es gegeneinander abzuwägen und dann zu Bedenken, um im Fall eines Falles eine Endscheidung zu treffen.

Dazu solltest du alle deine notwendigen Unterlagen zusammenraffen und zu verschiedenen Beratern gehen, Gewerkschaft, Arbeitsagentur und Rentenversicherung.
Eventuell und wahrscheinlich auch mehrmals wechselweise.
OK, das kostet dann einiges an Zeitaufwand - lässt dich dann aber nicht in ein schwarzes Loch plumbsen..

Und, nun ja, das Beste wäre natürlich Arbeit bis zur gewünschten und möglichen Rente.

Ich drücke dir auf jeden Fall fest die Daumen, und wenn es manchmal nicht so läuft, Zähne zusammen beissen und durchhalten so lange wie möglich!

Gruß, Gunter
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von tremola »

Halloele,

darf ich mal noch einen anderen Gedanken einwerfen. Auch mit Ende 50 muss das Arbeitsleben nicht zu Ende sein, so es denn nicht gewollt ist. Gerade im Bereich Techniker ist es nicht so das die Firmen aus einem Überangebot an Arbeitskräften schöpfen können, eher ist das Gegenteil der Fall.

Ja in den letzten zwei Jahrzehnten war das anders, aber aktuell gibt es einige Unternehmen die nach Arbeitskräften suchen. In meiner Region ist es schon wieder soweit das Prämien gezahlt werden wenn Du einen neuen Mitarbeiter fürs Unternehmen anwirbst.

Jm2ct
Herzliche Gruesse

Ralf - der mit dem Seitenwagen tanzt
Mein Hut, mein Stift, mein Blog: http://tremola.wordpress.com/
Ob zwei, drei oder vier Räder, Hauptsache Boxer
nixwiefort
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Re: Arbeitsamt

Beitrag von nixwiefort »

Hallo Ralf,

Naja, wie schaut die Realität halt oft aus ?

die Werbeprämie sind 2 Würfel Butter

und gesucht werden "Fachkräfte" zum Chinesenlohn

lg
Wolfgang
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