Rechnung zu hoch?!

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stef24

Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Also, ich hätte gern mal Eure ungeschminkte Meinung zu nachfolgendem Sachverhalt.
Für die Revison (Überarbeitung) meines Hinterrads machte man mir einen Kostenvoranschlag von 400CHF (320€).
Woraufhin ich klar sagte, dass eine Revision zu diesem Preis eindeutig zu teuer sei und nicht in Frage käme.
Hin und her, her und hin, man einigte sich darauf, die Revision trotzdem auszuführen, aber zu einem wie auch immer günstigeren Preis.
Jetzt bekomme ich die Rechnung und die Revision soll das Doppelte, also 800CHF (640€) kosten.
Was meint Ihr?
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Raubritter
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Raubritter »

Du solltest die schweizer Rechtssprechung dazu kennen.
In Deutschland kann ein Kostenvoranschlag von Handwerkern, wenn sie dies gut begründen können, recht problemlos um 10% überschritten werden - meines Wissens.

Das Doppelte würde ich auf keinen Fall bezahlen.

Wenn man dann noch bedenkt, dass - wohl mündlich- die Reparatur für einen geringeren Preis als das erste Angebot angeboten wurde, und dass Du für 800 SFr evtl. sogar schon ein neues Rad bekommen hättest..... ich würde notfalls einen Rechtsstreit in Kauf nehmen.
Was wurde denn alles gemacht? Ist es ein Speichenrad?

Grüße nach CH
Ralf
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Speichen und Nippel wurden getauscht.
Hier bei uns Berglern ist es durchaus noch üblich, dass man eine Übereinkunft mündlich "abmacht", va unter Handwerkern; ein Wort gilt.
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Quhpilot
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Quhpilot »

Na dann erinnere doch den Handwerker an "Sein Wort von den 400,--CHF". :roll:
And so it goes, and so it goes,
And you`re the only one who knows.
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Raubritter
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Raubritter »

Ein Wort ist gut, ein schriftlicher Kostenvoranschlag wäre hilfreicher... :oops:
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GGG
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von GGG »

Hei Stefan,

in Deutschland sind - wie schon oben geschrieben - bis zu 10 % Erhöhung gegenüber dem Kostenvoranschlag noch im Rahmen des Zulässigen.

Seriös ist eine Preisdoppelung keinesfalls.

Bei uns gibt es für solche Fälle eine Schiedsstelle/Ombudsmann. Vielleicht gibt es ja so etwas auch in der Schweiz?
Wer aus dem Rahmen fällt, sollte sich nicht einbilden, vorher im Bilde gewesen zu sein!
Alexmito
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Alexmito »

Anrufen und fragen was da los ist. Versuchen die halt. Lass es dir nicht gefallen. Vor allem dann nicht wenn du dich anders geeinigt hattest zu einem anderen Preis.
Holger
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Holger »

Und? Update?
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Nun, ich habe mit dem Rechnungssteller telefoniert.
Er konnte sich sehr wohl an den vereinbarten Kostenvoranschlag erinnern.
Aber, die ganze Sachen nun eben teurer geworden, ich müsse halt zahlen.
Diese dämlichen BMW-Naben, das sei Mist. Und die BMW-Fahrer seien Typen mit Kniebundhosen, Hut, Feder, viel Geld und wenig verstand.
Zudem argumentierte er dreist, dass keine schriftliche Vereinbarung vorliege und die mündliche Vereinbarung für ihn nichtig sei.
Wenn ich nicht zahlen wolle, müsse ich das Rad zurückgeben und er würde Speichen und Nippel wieder ausbauen. Das Rad sei eh nicht funktionstüchtig gewesen! (Was schlichtweg gelogen ist)
An diesem Punkt habe ich entschieden interveniert und klar gesagt, das ich weder das Rad zurückgeben noch die Rechnung in ihrer aktuellen Form bezahlen werde.
Ich kann abwarten. Anwaltliche Unterstützung wurde mir schon zugesichert, falls es schwierigkeiten geben sollte.

PS: Komplizierend kommt hinzu, dass mein Händler die Rechnung schon in Treu und Glauben beglichen hat, womit er bei Nichtbezahlen der Geschädigte wäre. Ihn als Dritten habe ich aber sehr wahrscheinlich aus der Schusslinie bringen können.
Holger
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Holger »

Zum Kotzen!
aimypost
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von aimypost »

In D gelten auch mündliche Vereinbarungen, die i.d.R. dann aber immer im Streitfalle bewiesen werden müssen.
Falls das jetzt nicht der Fall ist, aber der Händler sich nochmal daran erinnern sollte, sollten Zeugen anwesend sein, sofern es dieses Recht auch in der CH gibt.
Greetings
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Nun, mein Händlers hat die Reparatur aufgrund des ersten Kostenvoranschlags nicht durchführen lassen und mich entsprechend informiert. Womit ich einen Zeugen habe.
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Steinhuder
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Steinhuder »

stef24 hat geschrieben:Hier bei uns Berglern ist es durchaus noch üblich, dass man eine Übereinkunft mündlich "abmacht", va unter Handwerkern; ein Wort gilt.
stef24 hat geschrieben:Zudem argumentierte er dreist, dass keine schriftliche Vereinbarung vorliege und die mündliche Vereinbarung für ihn nichtig sei.
So, so. :roll:
Die Bergler. Hauptsache der Schein der anständigen Leute bleibt gewahrt.
Ich habe bisher mehr von der zweiten Sorte wahrgenommen. Wenns ums Geld geht, beginnen deren Sätze regelmäßig mit "ich" und nicht mit "Anstand".

Dir viel Glück.
Di@k
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Di@k »

in D gilt § 650 II BGB --> unverzügliche Mitteilung das evtl teurer( über 15 - 20%) wird i.V.m § 645 I BGB (Zahlung bestimmter Teile durch Besteller wenn der deswegen kündigt)
Wie das in der Schweiz aussieht ist mir nicht völlig klar, kann mir aber gut vorstellen dass es ähnlich ist.

Grad mal geschaut ---> ARt 375 sieht ähnlich wie BGB aus. Überschreitung so um die 10% zulässig
Ist der Hebel lang genug, geht jede Schraube auf - egal in welche Drehrichtung...!
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Raubritter
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Raubritter »

stef24 hat geschrieben:
PS: Komplizierend kommt hinzu, dass mein Händler die Rechnung schon in Treu und Glauben beglichen hat, womit er bei Nichtbezahlen der Geschädigte wäre. Ihn als Dritten habe ich aber sehr wahrscheinlich aus der Schusslinie bringen können.
stef24 hat geschrieben:Nun, mein Händlers hat die Reparatur aufgrund des ersten Kostenvoranschlags nicht durchführen lassen und mich entsprechend informiert. Womit ich einen Zeugen habe.
ähmmm irgendwie stehe ich auf dem Schlauch ---- das sagt man in Deutschland, wenn man nicht kapiert. Sehe ich da einen Widerspruch oder sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr?
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Ich fürchte, ohne unhöflich sein zu wollen, zur Durchforstung raten zu müssen, geschätzter Burgherr ;) .
* Alte Nippel verrostet, da schlechte Serie
* XY liefert neue Nippel auf Garantie
* Vorarbeiter Händler will alte gegen neue Nippel tauschen, was nicht geht, da alte Nippel unsachgemäss montiert wurden und eingerostet sind
* Vorabeiter Händler schickt komplettes Rad zum Radbauer, Kostenvoranschlag 1: ca 400FR
* Vorarbeiter Händler stoppt Aktion weil sehr teuer und informiert mich
* Ich kontaktiere Radbauer, man einigt sich auf Kostenvoranschlag 2: deutlich billiger, 400Fr auf jeden Fall zuviel
* Radbauer tauscht Nippel und Speichen gemäss Absprache und schickt Rechnung an Händler
* Sekretärin Händler begleicht Rechnung
* Händler leitet Rechnung (detailliert in Rechnung für Service und Pneuwechsel enthalten) an mich weiter
* Ich lege umgehend Einspruch ein; Händler und ich einigen uns, dass Radbauer beglichene Rechnung an Händler rücküberweist und ich direkt mit Radbauer verhandele
* Ich verhandele direkt mit Radbauer und lege dar, dass er (Radbauer) mit seinem Verhalten Händler massiv schädigen wird
* Radbauer fürchtet um seine Geschäftsbeziehung zu Händler und will Rechnung rücküberweisen
* Ich informiere Händler über Rücküberweisungsabsicht; Händler will neue Rechnung schicken, sobald Rücküberweisung eingetroffen
* Ich warte auf Rechnung Radbauer


Kurz, aufgrund Kostenvoranschlags 2 müssten jetzt für irgendwas um die 350FR Nippel incl Speichen getauscht sein. Nicht aber für 800FR.
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Raubritter
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Raubritter »

jetzt wird mir einiges klarer....

Wenn Du neue Speichen und Nippel bekommen hast.... den Ausbau hätte ich wohl mit der Flex gemacht und nicht lang rostige Nippel rausgeschraubt.
Neu Einspeichen geht bei KTM im Werk in nicht mehr als 5 Minuten (ok. blöder Vergleich - vergiß es) aber wenn es einer kann, dann nicht stundenlang.
Das wichtigste wäre dann das Zentrieren bis zum Rundlauf der Felge und das kostet Arbeitszeit. Und Speichen und Nippel gibt es auch nicht umsonst.

Vielleicht klappt ja alles so wie es Du zuletzt angedacht hast..... Alles wird gut.
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Ralf, Du hast genau die Abmachung zwischen Radbauer und mir wiedergegeben.
* Alte Speichen mit festgerosteten Nippeln rausflexen
* Neue Speichen mit neuen Nippeln rein
* Zentrieren
aber wenn es einer kann
Der Radbauer hat hervorgestrichen, was für Spezialanfertigungen er schon bewerkstelligt habe, was für einen guten Ruf er geniesse und wie weitgehend er in der Radbauerszene vernetzt sei...
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gerd_
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von gerd_ »

Hi
Wie lange KTM im Werk braucht um konventionelle Felgen einzuspeichen ist uninteressant. Zumal sie, wie Du auch schreibst, anschliessend noch zentriert werden.
KTM verwendet keine Kreuzspeichenräder. Letztere werden nicht zentriert sondern "nur" exakt eingespeicht.

Tut aber nix zur Sache wenn sich KV und Rechnung "lediglich" um mehr als 100 % unterscheiden. Nur wird die Mehrzahl von uns kaum eine Ahnung vom Schweizer Recht haben. Allerdings stimme ich dem Kläger zu wenn er sagt, dass der Händler als Zeuge taugen könnte (wenn er will!).
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
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Stobbi
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Stobbi »

Hi Stef,

gibts was neues von der Speichenfront?

Gruß

Lothar
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stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Die Rechnung des Händlers habe ich heute beglichen - excl. Hinterrad.
Schauen wir mal.
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Radbauer hat Betrag an Händler rücküberwiesen und mir Rechnung incl. Begleitbrief zugestellt.
Entweder zahle ich sofort, oder er leite am 15.März Betreibung ein. Konzessionen werde er keine machen.
Dokumente können bei Interesse gemailt werden; via Netz möchte ich die nicht so gerne einstellen.
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Stobbi
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Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von Stobbi »

Sieht nach einer Sache für den Anwalt aus.
Leider kenne ich das Schweizer Recht nicht, aber in Deutschland käme der Händler damit nicht durch.

Bei einem Angebot kann er den Preis max. um 10% erhöhen, mit einer Verdoppelung hätte er hier in D massive Probleme.

Also nochmal Anwalt alles andere bringt Dich nicht weiter oder aber
Du kneifst die A-Backen zusammen, beißt gleichzeitig in den Lenker und zahlst!

Kopf hoch!

Gruß

Lothar
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stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Die Frau des Chefs hat vor der Babypause bei einem Rechtsanwalt gearbeitet, zu dem sie noch guten Kontakt hat.
Ich solle der Sache gelassen entgegen sehen. Nicht ich stehe in Beweisnot, sondern der Radbauer.
Rechnung bis zur Höhe des Angebots begleichen und abwarten.
stef24

Re: Rechnung zu hoch?!

Beitrag von stef24 »

Beim Betreibungsamt darf ich mir innert 3Tagen den Zahlungsbefehl abholen.
Werde ich auch machen und dabei Rechtsvorschlag erheben.
Anmerkung: Die Rechnung wurde von mir zum vereinbarten Höchstbetrag + 10% beglichen.
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