Urlaub in Frankreich Schauermärchen

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gerd_
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Registriert: So 17. Jun 2012, 20:40

Urlaub in Frankreich Schauermärchen

Beitrag von gerd_ »

Hi
Nachdem einige bestimmt nach oder durch FR wollen:
Urlaub in FR
Es existieren einige Schauermärchen über Frankreich und Motorrad.

Es stimmt:
In Frankreich müssen Motorräder nicht zur HU („TÜV“). Jeder ist selbst verantwortlich für den Zustand seines Moppeds.

Es stimmt:
Warnwesten sind Pflicht
aber
Niemand kommt auf die Idee das Vorhandensein zu kontrollieren! Nur wenn man eine braucht, aber keine hat, wird es (ziemlich) teuer.

Es stimmt,
Helme (auch bei Trike und Quad) müssen Prüfzeichen NF S72-305 oder ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05
UND zusätzliche reflektierende Aufkleber / Markierungen haben.
aber:
Wenn man einen Helm trägt der halbwegs nach Motorrad aussieht, dann prüfen die Polizeien die Nummern nicht.
In erster Linie gilt die Vorschrift gegen Pudelmützen. Bau- und Forsthelme (es gibt innerfamiliäre Erfahrungen „den Forsthelm brauche ich ohnehin“), Brain(less)-Caps, Wehrmachtshelme und artverwandtes Zeug.
Bei den reflektierenden Aufklebern sollte man nachrüsten oder einen Wisch dabeihaben, dass der Hersteller zusätzliche Aufkleber die nicht von ihm stammen (!!!) ablehnt. Dann aber sollten die o.g. Nummern passen!
Es braucht 4 reflektierende Aufkleber, Je einer vorne (Kinn o. Stirn), hinten, rechts, links.
Die Fläche jedes Aufkleber-Elements muss mindestens 18 qcm betragen.
In jedes Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 qcm mit einer Mindestbreite von 2 cm passen. In DE käuflich bei den üblichen Verdächtigen (~5 EUR).

Es stimmt,
Handschuhe müssen getragen werden.
Aber
Wenn die Dinger wie Motorradhandschuhe aussehen schaut keiner nach.
Doch wenn die luftigen Cross-Handschühchen keine Nummer haben, bringen Diskussionen „ja aber . . .“ gar nix, auch nicht, wenn man sie auf französisch führt.

Es stimmt:
In einigen französischen Departements das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen, seit dem 2.8.2021 versuchsweise erlaubt:
Jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

13 Bouches-du-Rhône, 31 Haute-Garonne, 33 Gironde, 34 Hérault, 38 Isère, 44 Loire-Atlantique, 59 Nord, 69 Rhône (einschließlich der Metropole Lyonnaise), 83 Var, 06 Alpes-Maritimes, 26 Drôme, 84 Vaucluse, 66 Pyrénées-Orientales
den acht Departements der Region Île-de-France –
75 Ville de Paris,77 Seine-et-Marne, 78 Yvelines, 91Essone, 92 Hauts-de-Seine, 93 Seine-Saint-Denis, 94 Val-de-Marne, 95 Val-d'Oise

Grob gesagt ist das ab Lyon die Rhone entlang nach Süden und dann in Richtung Italien und
im Radius 50 km um Paris
4 der 5 anderen sind im Südwesten, das fünfte ist die Mündung der Loire in den Atlantik.

In der Praxis ist es so wie bei uns, „man darf sich nicht erwischen lassen“.
Nachdem die französische Polizei fast immer „gleich rauszieht“ kann man verhandeln „oops, Entschuldigung ich dachte wir wären noch in der Ile-de-France“.
Bringt man den Spruch an der Mittelmeerküste, fühlt sich der Poli verar . . .t und es wird teuer. Etwas Erdkunde-Kenntnisse sollte man also haben.

gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
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