Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Alles zur Technik der 1100er & 850er Boxermodelle.
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BimHennemann
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Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von BimHennemann »

Guten Tag zusammen,

wie vielleicht schon wer mitbekommen hat steht bei mir neben der 1100 RS nun auch eine 1100 S.
Der Vorbesitzer hatte ein Y-Rohr verbaut (ohne Prüfzeichen, nix eingetragen etc.) So bin ich gut 4 Wochen umhergefahren. Beim dem letzt gemachten Reifenwechsel habe ich dann das Y-Rohr gegen den original Kat getauscht.
Danach verfiel ich erstmal in eine tiefe Depression :lol: die Geräuchsentfaltung der S, mit und ohne Kat ist so unterschiedlich, dass ich die nichtmal vergleichen könnte.
Wenn ich es doch versuchen würde wäre das wohl in etwa so:

Ohne Kat-> satter Klang, zwischen Stellung des Gashahns und der Lautstärke lässt sich sicherlich eine Korrelation Herstellen. Weckt Erinnerungen an R100RS und R90S.

Mit Kat-> klingt wie meine Stundentenkarre, unter 4000 Umdrehungen hört man annähernd nix und dann klingt es als würde man den Motor an seine Grenzen bringen :lol:

Lange Rede kurzer Sinn, ich bin verärgert zu wissen wie geil (subjektiv) die S mit dem Y-Rohr klingt.

Jetzt habe ich recherchiert und wurde mit fortschreitender Erkenntnis immer unsicherer.
An meiner '87 zugelassenen MZ ETZ ist ein Eigenbauauspuff, der so eingetragen wurde.
Die S ist ein paar Jahre später im Jahr 2000 n. Chr. zugelassen.

Einige sagen man muss sich nur den Kat austragen lassen und kann dann problemlos ein Y-Rohr einbauen.
Andere Sagen das Y-Rohr muss unbedingt eine ABE haben und eingetragen werden.
Ich selbst wage zu bezweifeln dass ein Y-Rohr mit ABE leiser ist als das ohne (Unterschiede werden wohl marginal sein).
Dem Empfinden nach ist die S mit Y-Rohr ähnlich laut wie die Yamaha R6 eines Bekannten mit original Anlage.

Also zu den eigentlichen Fragen:
1. Liege ich richtig mit der Annahme dass eine S mit Y Rohr und ansonsten originalen Anlage noch unter der erlaubten Geräuchsstärke liegt.
2. Falls Punkt 1 nicht gegeben ist interessiert ja auch niemanden eine ABE des Y-Rohrs, da das Motorrad dann einfach zu laut ist und in dem Zustand nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden sollte, ODER?
3. Ist es, wenn Punkt 1 gegeben ist doch so leicht wie manche sagen -> den Kat austragen lassen und das Katersatzrohr mit oder ohne ABE einbauen und alle sind glücklich?




Vielen Dank für eure Rückmeldungen. :flower:
Zuletzt geändert von BimHennemann am Sa 30. Mai 2020, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
citycruiser
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von citycruiser »

fahr doch einfach mal zum Tüff.

lg
citycruiser
Nic71
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von Nic71 »

Hallo zusammen
Ich Suche eins falls du es verkaufen solltest.
Gruß Nic
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gerd_
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Registriert: So 17. Jun 2012, 20:40

Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Schmeiss all die Bekannten weg die "etwas sagen".
Eine Abgasanlage hat Einfluss a) auf die Lautstärtke und b) auf das Abgasverhalten incl. Leistungsabgabe.
Wenn das Ding nicht zu laut ist passt es lautstärkemässig. Wie laut eine R1 ist ist dabei vollkommen uninteressant. Genauso wie das was Du empfindest oder meinst.
Interessant ist das Messgerät des TÜV (OK, man könnte ein identisches Messgerät kaufen ..), gesetzliche Vorgabewerte und sonst nix .
Deutlich schwieriger ist das Abgasverhalten. Man darf eine Abgasanlage selber bauen, muss dann "nur" alle 3 Bedingungen erfüllen. Bei der Leistung würde ich mir wenig Probleme erwarten weil fast alle "Nachrüst- und Bastelanlagen" Leistung kosten.
"Kat austragen und dann Y-Rohr zulässig" ist einfach nur blödes Zeug.
Meines Wissens gibt es für die GSen eine Nachrüstanlage von Remus die man mit y-Rohr fahren darf. Das zugehörige Mopped muss allerdings schon aus der Steinzeit sein. Die Kombination "irgendein Krümmer+ irgendein y-Rohr +irgendein Topf ist(und war) schon immer illegal, selbst dann wenn jedes Einzelteil eine Prüfnummer hätte.
Ich bestreite auch nicht, dass es TÜVies gibt die entweder aus Unwissenheit, evtl. gegen einen "grossen Schein" oder aus Gefälligkeit irgendetwas Obskures eintragen, nicht bemerken oder überhören.
Bei der nächsten Motorradkontrolle denkt dann ein Poli: "Für eine BMW ist die Karre aber laut, ich glaub' den Eintrag nicht" und begleitet Dich zum TÜV.
Das Ist dann Pech. Für Dich und den TÜVie wird es dann doof. Du bezahlst sowohl Messung wie auch Strafe wobei Vorsatz unterstellt wird und er bekommt Ärger.
Für die "S" ist das "S-Forum" aussagekräftiger. Doch auch dort gilt "ich hab' mal" und "ich meine" sind nichts wert.
Und so ganz am Rand: Die 1100 S ist technisch eine 1150 mir reduziertem Hub und hat mit 1000/850 eigentlich absolut nichts zu tun.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
BimHennemann
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von BimHennemann »

Nochmal ein kleiner Nachtrag von mir.

Ich habe mir vernünftiges Messzeug besorgt um den Schalldruckpegel der R1100S mal genau zu messen. Was ja in der aktuellen Lage nochmal interessanter wird, wenn man sich die politische Debatte über Fahrverbote wegen des Lärms ansieht und das neu eingeführte Fahrverbot in Tirol (Österreich) genauer unter die Lupe nimmt.

Meine R1100RS hat 91dB als Standgeräusch eingetragen, die Messung ergab 90,4dB (Mein Messgerät hat bei 93,6 dB eine Abweichung von -0,4 dB, bei 77,8dB eine Abweichung von -0,2dB).
Bei der R1100S sind 89dB als Standgeräusch eingetragen. Mit verbautem Y-Rohr wurden hier im Stand 94dB gemessen (kann also mit viel Glück bei einer Kontrolle durchgehen, wäre aber auch schon eine Grundlage das Motorrad beim TÜV vorzuführen). Erwähnenswert ist hier vielleicht noch, dass das Y-Rohr einen Kat verbaut hat und der original Endschalldämpfer, original Krümmer, kein PC und original Ansaugtrakt verbaut sind.

Beim Messen des Fahrgeräuschs bin ich gemittelt über alle Messungen auf 89dB gekommen, das Maximum lag bei glatten 90dB. Also hier auch deutlichst zu laut. In meinen Augen auch zu laut um das Teil noch mit Freude fahren zu können, prinzipiell ist es in Ortschaften bei mir und meiner Fahrweise so dass ich die 90dB sicherlich nie erreiche, aber auch beim Überholen auf der Bundesstraße möchte ich dem Autofahrer neben/hinter mir keine 90dB (die dann auch locker überschritten werden, auf den 20 Metern Teststrecke kommt die S ja noch nicht ganz in die oberen Drehzahlbereiche) auf die Scheiben pressen.

Deshalb steht jetzt bei mir nach diesem kurzen Umbau zu Testzwecken wieder der Rückbau an. :thumb:
Larsi
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von Larsi »

So wirklich legal ist das Y nie ohne Fahrgeräuschmessung und Eintragung.
Ich kann mich allerdings auch nicht erinnern, von größeren Problemen bei Kontrollen gelesen zu haben. Innerhalb der modernen Klappenmoppeds fällt ein Boxer mit Y nicht auf.

Ab dem Doppelzünder wird es etwas enger bei der AUK, aber auch das geht es meist durch.
gerd_ hat geschrieben: Do 25. Jul 2019, 10:58...
Und so ganz am Rand: Die 1100 S ist technisch eine 1150 mir reduziertem Hub und hat mit 1000/850 eigentlich absolut nichts zu tun.
gerd
Stimmt, abgesehen davon, dass die Bohrung reduziert ist.
BimHennemann
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von BimHennemann »

Larsi hat geschrieben: So 31. Mai 2020, 09:33 So wirklich legal ist das Y nie ohne Fahrgeräuschmessung und Eintragung.
Ich kann mich allerdings auch nicht erinnern, von größeren Problemen bei Kontrollen gelesen zu haben. Innerhalb der modernen Klappenmoppeds fällt ein Boxer mit Y nicht auf.
Aktuell würde ich dir da noch zustimmen, mit dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen kann man sich aber auch ausmalen, dass die 5dB Toleranz in Zukunft noch häufiger durch subjektive Wahrnehmung unterschritten werden. Die Standgeräuschmessung vor Ort hat ja nur den Zweck zu vermeiden, dass Fahrzeuge unnötig zum TÜV geschleppt werden, wenn der Kontrolleur sich aber sicher ist dass das Motorrad zu laut ist und man bei der Standgeräuschmessung noch gerade so in der Toleranz ist, heißt dass nicht dass man nicht trotzdem beim TÜV landet. Erst recht wenn von politischer Seite ein "härteres" Vorgehen diktiert wird.
Nicht zu vergessen ist dass die Messgeräte unter Umständen nicht ganz so Präzise sind, daher wenn dass vor Ort verwendete Messgerät 1dB zuviel Misst werden aus den 5dB ganz schnell nur noch 4dB und die Fahrgeräuschmessung bei der Prüfstelle wird nicht bestanden. Da gilt dann nämlich 1dB Toleranz, soweit ich das weiß.

Und 81dB überschreitet die 1100S mit Y Rohr schon bei der Messung im dritten Gang.

Ich wollte die Zahlen hier nur mal auflisten. Nimmt der ganzen Sache halt ein wenig die Subjektivität.

Wenn alles so bleibt wie es ist, muss man sich mit Y-Rohr an einer BMW, egal ob S oder GS sicherlich keine Sorgen machen.

Falls zukünftig aber wirklich verschärft gegen zu laute Abgassysteme vorgegangen wird bewegt man sich haarscharf an der Grenze und muss hoffen dass das Verwendete Messgerät zumindest präzise ist oder besser noch ein halbes dB zu wenig misst und man so der Fahrgeräuschmessung entgeht.
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gerd_
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Re: Y-Rohr R1100S Legalität gegeben?

Beitrag von gerd_ »

Hi
Legal ist ein Y-Rohr nur dann, wenn es für den jeweiligen Endschalldämpfer bestimmt ist.
Die Frage "worin sollen sich Y-Roher unterscheiden" liegt auch mir auf der Zunge, doch der TÜV/die Polizei möchten eben einen Zettel sehen wo z.B. draufsteht "in Verbindung mit dem originalen Endschalldämpfer".
Ganz nebenbei: Die 1100 S ist technisch gesehen eine 1150 mit engeren Zylindern.
gerd
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Antoine de Saint=Exupéry
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