Hi
Typischer Fall von keine Ahung bei den Vögeln.
Die nebelscheinwerfer dürfen schon mindestens so lange gemeinsam mit wahlweise dem Stand- oder Abblendlicht brennen wie ich mich mit Fahrzeugen beschäftige. Und da gab es noch gar keine EU!
Allerdings dürfen sie ohne Nebel gar nicht brennen und sie hätten Dir einen kostenpflichtigen Denkzettel geben können.
117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat €10,00
117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG €15,00
117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG € 35,00
117148 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat €10,00
117149 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten dadurch andere. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG € 15,00
117150 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG € 35
Basis ist
StVO § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur
der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt
werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
Interessant im Zusammenhang mit der Nebelschlussleuchte ist
StVO § 3 Geschwindigkeit
(1) ........................... Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder
Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine
geringere Geschwindigkeit geboten ist. .................................
Das heisst im Klartext: Mit Nebelschlussleuchte nur 50km/h! Die Autobahn lässt grüssen

gerd