Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Von Avon bis Pirelli.
ikon
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Also bei den "normalen Klassikern" mit ABE geht das über die Hüllkurve (Rundung/Abstand zur Schwinge usw.) ist also kein Problem. Bei einem Gespann das es ja so von Werk aus nicht gibt, mit "Autoreifen" ergibt sich eine andere Problematik. Weiterhin gehe ich davon aus, dass du eine EBE hast, also Einzelbetriebserlaubnis eines Kleinserienherstellers, ähnlich Egli,Rau usw. Musst du mit einem austragungswilliger Prüforganisation, bzw dem Umbauhersteller alles Abklären :!:

Gruß Koni

30 Jahre R850R
Franz Gans
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von Franz Gans »

BimHennemann hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 00:34 Oder Täusche ich mich da und die Organisationen haben Zugriff auf die original Dokumente und können einem in dem Zuge theoretisch auch sagen welche Reifen man fahren dürfte?
Zur konreten Thematik kann ich nicht beitragen, aber aus gegebenem Anlaß
eine "Anekdote" zu den Möglichkeiten des TÜV auf eine - auch sehr alte - ABE
zugreifen zu können.

Ich war mit meinem ca. 50 Jahre alten italienischen Klassiker zur HU an einer
anderen als der bisherigen Prüfstelle (umzugsbedingt). Der Prüfer war soweit
mit dem Zustand zufrieden, wollte aber zum Abschluß von mir ein Gutachten
für den (seiner Ansicht nach) nicht eingetragenen (universell verstellbaren)
Lenker sehen. Hat mich total geplättet, weil vollkommen unerwartet und
mit diesem Fahrzeug noch nie vorher erlebt!

Meine Aussage: An dem Teil war noch nie ein anderer Lenker als dieser
originale montiert, wurde mit einem Bildchen des Fahrzeuges aus dem
Internet angeschmettert. Ich frage, woher stammt das? Wikipedia! Ich sage,
da steht viel drin und jeder noch so Ahnungslose schraubt darin herum (hätte
ich sogar mit einem anderen Mopedfall belegen können).

Langer Rede kurzer Sinn: Nachdem ich zutreffend darauf beharrt habe, daß
der Lenker original ist, verschwand er in seinen Gemächern und kam erst nach
einer guten Weile mit dem o. k. zurück. Auf meine spätere konkrete Frage,
wie es zum Stimmungsumschwung gekommen sei, teilte er mir mit, daß er
selber direkt in der ABE nachgesehen habe.

Ob das stimmt oder für ihn nur eine Ausrede war einen penetranten Kunden
abzuschütteln, weiß ich natürlich nicht, weil ich seinem Zugriff auf die ABE
nicht beiwohnen konnte, aber so seine Aussage und damit zurück zur für den
Thread relevanten Frage.

Viele Grüße
Karl-Heinz
ikon
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

ja,ja Wikipedia. Gibt dazu einen schönen Blog im Internet:" neus aus Wikihausen" der sich mit der Wahrheitsfindung von Wikipedia befaßt :lol:
Vorsicht politisch :!:

Gruß Koni

30 Jahre R850R
BimHennemann
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von BimHennemann »

Franz Gans hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:00
BimHennemann hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 00:34 Oder Täusche ich mich da und die Organisationen haben Zugriff auf die original Dokumente und können einem in dem Zuge theoretisch auch sagen welche Reifen man fahren dürfte?

Langer Rede kurzer Sinn: Nachdem ich zutreffend darauf beharrt habe, daß
der Lenker original ist, verschwand er in seinen Gemächern und kam erst nach
einer guten Weile mit dem o. k. zurück. Auf meine spätere konkrete Frage,
wie es zum Stimmungsumschwung gekommen sei, teilte er mir mit, daß er
selber direkt in der ABE nachgesehen habe.

Ob das stimmt oder für ihn nur eine Ausrede war einen penetranten Kunden
abzuschütteln, weiß ich natürlich nicht, weil ich seinem Zugriff auf die ABE
nicht beiwohnen konnte, aber so seine Aussage und damit zurück zur für den
Thread relevanten Frage.

Viele Grüße
Karl-Heinz
Interessant, die "lange" Abwesenheit könnte schon darauf deuten, dass er tatsächlich was in der ABE nachgeschaut hat.
Allerdings müsste er ja irgendeine Nummer vom Lenker indentifiziert haben, um die abgleichen zu können.

Naja ich muss sagen, dass mir die neue EU Vorschrift, bzw. die Umsetzung dieser, der Beschluss ist ja scheinbar schon paar Jahre alt, sehr viele Fragezeichen in den Kopf zaubert.
Über die technische Notwendigkeit lässt sich streiten. Was ich aber viel gravierender Finde, ist dass man als Eigentümer des Fahrzeugs keine Möglichkeit hat festzustellen ob man mit erlaubten Reifen unterwegs ist oder nicht, außer man hat durch Zufall noch die original Papiere des Fahrzeugs, weil diese niemals eingezogen wurden.

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, allerdings sind die meisten Gesetzestexte die für einen relevant sind frei zugänglich, wodurch man sich informieren kann.
Auf Dokumente zu verweisen, die für normale Eigentümer quasi nicht einsehbar sind, finde ich etwas fragwürdig.


Der simpelste Weg ist natürlich die Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung. Allerdings weiß ich z.B. dass einige R100GS Modelle (beinahe alle älteren Baujahre) keine Reifenfabrikatsbindung haben, im Fahrzeugschein bei Besitzerwechsel aber oft der Vermerk reingepackt wurde, dass diese zu beachten sind...
Da wird quasi drauf verwiesen Dinge zu beachten, die nichtmal auffindbar sind, selbst.


Zum Thema EBE beim Gespann bin ich mal "gespannt" und werde berichten wie das ausgeht.
ikon
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder mit ABE

Beitrag von ikon »

Die GS 1100 hat eine Reifenfabrikatsbindung. Austragen und fertig. Danach ist alles legal was die originale Reifengröße hat, und welche Reifenpaarung der Reifenhersteller in der Freigabe für das Fahrzeug vorsieht :!:

Gruß Koni
30 Jahre R850R
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