Herstellerbindung Reifen
- slugbuster
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Herstellerbindung Reifen
Hallo,
die Herstellerbindung für die Reifen gibt (gab) es nur in Deutschland. Wird diese bei gebrauchten Import- Maschinen , die ohne diesen Vermerk nach Deutschland kommen, bei Erstellung der Zulassungsbescheinigung ggf. nachgetragen ? (Natürlich nur, falls es für dieses Modell eine Hersteller-Reifenbindung gab)
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die Herstellerbindung für die Reifen gibt (gab) es nur in Deutschland. Wird diese bei gebrauchten Import- Maschinen , die ohne diesen Vermerk nach Deutschland kommen, bei Erstellung der Zulassungsbescheinigung ggf. nachgetragen ? (Natürlich nur, falls es für dieses Modell eine Hersteller-Reifenbindung gab)
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Re: Herstellerbindung Reifen
Kommt auf dein Straßenverkehrsamt an. Die tragen das notfalls auch ein, obwohl keine Reifenbindung besteht. Scheint ein beliebter Textbaustein zu sein.
Stephan
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Re: Herstellerbindung Reifen
Ist nun schon eine Weile her, hast Du schon eine Erkenntnis?slugbuster hat geschrieben: ↑Sa 26. Okt 2019, 05:59 Hallo,
die Herstellerbindung für die Reifen gibt (gab) es nur in Deutschland. Wird diese bei gebrauchten Import- Maschinen , die ohne diesen Vermerk nach Deutschland kommen, bei Erstellung der Zulassungsbescheinigung ggf. nachgetragen ? (Natürlich nur, falls es für dieses Modell eine Hersteller-Reifenbindung gab)
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Die Herstellerbindung für Reifen ist in den Papieren eingetragen. Damit wäre dieses "Novum" ein Teil der Zulassungsbestimmungen für Motorräder in DE.
Ob es einen Unterschied für die Herstellerbindung für Reifen macht, ob das Motorrad in DE eine Erstzulassung erhalten hat, oder die Erstzulassung im Ausland war und in DE eine Wiederzulassung erfolgt?
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Re: Herstellerbindung Reifen
Wo kann man das denn sehen, ob überhaupt und welche Reifenbindung in den Papieren steht. . .
Stephan
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- slugbuster
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Re: Herstellerbindung Reifen
Der TÜV kann in der BE nachsehen.der niederrheiner hat geschrieben:Wo kann man das denn sehen, ob überhaupt und welche Reifenbindung in den Papieren steht. . .
Stephan
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Re: Herstellerbindung Reifen
Ahja. Dann muß dieses Jahr mal dran denken, dort nachzufragen. Muß ja mindestens dreimal dieses Jahr da hin. . .
Stephan
Stephan
Re: Herstellerbindung Reifen
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
Antoine de Saint=Exupéry
Re: Herstellerbindung Reifen
ist doch inhaltlich veraltet.
Insb. zu BMW, da staunt u.a. sogar der TÜV Nord:
""Eine zusätzliche »Reifenmarkenbindung« in den deutschen Papieren hat BMW, deren Vertreter als eine Begründung die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nennen.""
Insb. zu BMW, da staunt u.a. sogar der TÜV Nord:
""Eine zusätzliche »Reifenmarkenbindung« in den deutschen Papieren hat BMW, deren Vertreter als eine Begründung die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nennen.""
Greetings
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Re: Herstellerbindung Reifen
So ist es aktuell : Reifenfabrikatsbindung für Motorräder mit EU Zulassung aufgehoben. Gilt für Reifen ab Herstelldatum 2020
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... ml?lang=de
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http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... ml?lang=de
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- slugbuster
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Re: Herstellerbindung Reifen
Es ist schlimmer als es aussieht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
Da hat der Herr Scheuer aber gegen Besitzer von Motorrädern
"ohne EU-Typgenehmigung" (das dürften viele / alle vor 2000 sein).
richtig ins Kontor geschlagen.
Diese dürfen nach der neuen Regelung nur Reifen verwendet, die "in der ZB Teil I" aufgeführt sind. Alles andere ist ohne Vorführung beim TÜV und Eintragung nicht erlaubt. Es sind (ab Reifen DOT 2020) nur noch exakt die in der BE genannten Reifen erlaubt, sonst erlischt die BE. Diese alten Reifen gibt’s meist nicht mehr und für neue reicht die Reifenherstellerfreigabe nicht mehr aus. Siehe Link Fall 2
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https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
Da hat der Herr Scheuer aber gegen Besitzer von Motorrädern
"ohne EU-Typgenehmigung" (das dürften viele / alle vor 2000 sein).
richtig ins Kontor geschlagen.
Diese dürfen nach der neuen Regelung nur Reifen verwendet, die "in der ZB Teil I" aufgeführt sind. Alles andere ist ohne Vorführung beim TÜV und Eintragung nicht erlaubt. Es sind (ab Reifen DOT 2020) nur noch exakt die in der BE genannten Reifen erlaubt, sonst erlischt die BE. Diese alten Reifen gibt’s meist nicht mehr und für neue reicht die Reifenherstellerfreigabe nicht mehr aus. Siehe Link Fall 2
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Re: Herstellerbindung Reifen
Da regen sich die Reifenhersteller ja auch schon drüber auf. Wofür machen die die ganzen Reifentests denn, damit der TÜVi mit Prinz-Heinrich-Mütze das überprüft.
Wenn in der BE aber nur Grösse und Typ genannt werden, dann darf ich alles mit der Grösse fahren. Problem, wenn da jetzt Millimeter, statt 18" steht, wird's wohlnwieder schwer. . .
Ich fahr demnächst mal beim TÜV vorbei.
Stephan
Wenn in der BE aber nur Grösse und Typ genannt werden, dann darf ich alles mit der Grösse fahren. Problem, wenn da jetzt Millimeter, statt 18" steht, wird's wohlnwieder schwer. . .
Ich fahr demnächst mal beim TÜV vorbei.
Stephan
- Bswoolf
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Re: Herstellerbindung Reifen
Entschuldigung, wenn ich hier nochmal nachfrage, anscheinend bin ich zu blöd.
Ich habe eine R1150R, R21, aber leider keine Betriebserlaubniskopie.
Ich gehe aber davon aus, daß dort Reifenmarken eingetragen sind. Das war ja damals fast Usus. Im Teil 1 der Zulassung steht „Reifenmarkenbibdung gemäß Betriebserlaubnis beachten“.
Wenn ich jetzt die BMVI Info lese, wäre mein Mopped aber Fall 1a, also freie Reifenwahl bei gleichen technischen Eigenschaften.
Oder macht der Eintrag in Teil 1 das zunichte?
Theoretisch wäre danach ja sogar eine Mischbereifung zulässig, oder? Ohne jetzt das ernsthaft zu erwägen.
Für Erleuchtung wäre ich dankbar.
Gruß
Wolfgang
Ich habe eine R1150R, R21, aber leider keine Betriebserlaubniskopie.
Ich gehe aber davon aus, daß dort Reifenmarken eingetragen sind. Das war ja damals fast Usus. Im Teil 1 der Zulassung steht „Reifenmarkenbibdung gemäß Betriebserlaubnis beachten“.
Wenn ich jetzt die BMVI Info lese, wäre mein Mopped aber Fall 1a, also freie Reifenwahl bei gleichen technischen Eigenschaften.
Oder macht der Eintrag in Teil 1 das zunichte?
Theoretisch wäre danach ja sogar eine Mischbereifung zulässig, oder? Ohne jetzt das ernsthaft zu erwägen.
Für Erleuchtung wäre ich dankbar.
Gruß
Wolfgang
Re: Herstellerbindung Reifen
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Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am Sa 26. Jun 2021, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Herstellerbindung Reifen
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Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am Sa 26. Jun 2021, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Herstellerbindung Reifen
Deckt aber nur den Fall ab, der die Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000) umfasst. Die Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21) sind mit den Informationen in den verlinkten Darstellungen nicht abgedeckt.
Viele Gruesse
Karl-Heinz
Re: Herstellerbindung Reifen
…
Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am Sa 26. Jun 2021, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Herstellerbindung Reifen
Moin,
habe gerade mal in meinem Schein nachgeschaut. Die Gute ist EZ 02/99 hat also unter K (EG Typgenehmigung) nichts eingetragen.
Habe sie letztes Jahr gebraucht übernommen, d.h. Schein neu ausgestellt.
In meinem Falle sind nur die Reifengrößen bei 15.1 und 15.2 eingetragen, keine Hersteller.
Ich verstehe es so, dass ich weiterhin alle Hersteller in den entsprechenden Dimensionen fahren kann, solange es da eine Freigabe gibt.
Oder der liege ich da falsch?
Glück gehabt?
habe gerade mal in meinem Schein nachgeschaut. Die Gute ist EZ 02/99 hat also unter K (EG Typgenehmigung) nichts eingetragen.
Habe sie letztes Jahr gebraucht übernommen, d.h. Schein neu ausgestellt.
In meinem Falle sind nur die Reifengrößen bei 15.1 und 15.2 eingetragen, keine Hersteller.
Ich verstehe es so, dass ich weiterhin alle Hersteller in den entsprechenden Dimensionen fahren kann, solange es da eine Freigabe gibt.
Oder der liege ich da falsch?
Glück gehabt?
... es grüßt mit einem "Hui-Wäller" (*)
Der Wäller Bub
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(*) http://www.wwv-hg.de/wagruss.htm
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Re: Herstellerbindung Reifen
Moin,Wäller Bub hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 10:34
Ich verstehe es so, dass ich weiterhin alle Hersteller in den entsprechenden Dimensionen fahren kann, solange es da eine Freigabe gibt.
ich verstehe das auch so.
Das Problem wird dann entstehen, wenn die Motos so alt geworden sind, dass die Reifenhersteller keine Freigaben mehr für neue Reifen für die alten Motos mehr bereitstellen und es die alten, freigegebenenen Reifen nicht mehr gibt.
Re: Herstellerbindung Reifen
…
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Re: Herstellerbindung Reifen
Gähnende Leere, nix, nada - kein Eintrag
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- Wäller Bub
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Re: Herstellerbindung Reifen
willi.k hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 11:18Moin,Wäller Bub hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 10:34
Ich verstehe es so, dass ich weiterhin alle Hersteller in den entsprechenden Dimensionen fahren kann, solange es da eine Freigabe gibt.
ich verstehe das auch so.
Das Problem wird dann entstehen, wenn die Motos so alt geworden sind, dass die Reifenhersteller keine Freigaben mehr für neue Reifen für die alten Motos mehr bereitstellen und es die alten, freigegebenenen Reifen nicht mehr gibt.
... das mag wohl sein. Dann fahren vermutlich irgendwann mal alle alten Kühe auf einem nicht näher definierten Einheitsreifen durch die Gegend, weil ein Hersteller diese Marktlücke besetzt.
Mal sehen, was die Zeit bringt.
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Re: Herstellerbindung Reifen
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Zuletzt geändert von BMW-Hoschi am Sa 26. Jun 2021, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Herstellerbindung Reifen
Wenn es wirklich keine Bindung in der EG-Betriebserlaubnis gibt, dann liegst du falsch.Wäller Bub hat geschrieben: ↑So 18. Okt 2020, 10:34
Ich verstehe es so, dass ich weiterhin alle Hersteller in den entsprechenden Dimensionen fahren kann, solange es da eine Freigabe gibt.
Oder der liege ich da falsch?
Du brauchst nichts als die richtige Reifenbezeichnung. Der Rest ist egal.
War bei meiner alten R100GS auch so.
Bei anderen Modellen steht dann drin: "Reifen von einem Hersteller"
Das heißt vorne Anakee Wild und hinten Pilot Sport. Alles ok, solange die Reifenkenndaten stimmen.
Eine extra Freigabe ist nicht nötig.
Viele Grüße
Gerhard
Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!
Gerhard
Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!