Metzeler Tourance und der TÜV

Von Avon bis Pirelli.
Antworten
nikokausd
Beiträge: 188
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 20:56
Modell: R1100GS ´96 KAT ABS

Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von nikokausd »

Hallo Zusammen,

ich war gerade mit der 1100GS beim TÜV und der Prüfer monierte meine montierten Metzeler Tourance Reifen.

Die seien durch irgendwelche Änderungen nicht mehr zulässig.

Er zeigte mir ein Dokument des KBA(?) mit einer Liste von Reifen, die ich aber gar nicht kenne (z. B. METZELER MZE2 oder so).

Metzeler selbst weist auf der eigenen Seite weiterhin den Tourance als passenden Reifen für die Kuh aus.

Habe nun lange Threads aus 2020 gelesen,
und bin nicht schlauer geworden.

Was tun?

Die Tourance Reifen würde ich gerne wieder kaufen, da meine jetzigen Reifen fast runter sind.

TÜV habe ich am Ende bekommen, aber ich möchte keinen Stress mit der Rennleitung.

Viele Grüße
reinglas
Beiträge: 449
Registriert: Fr 3. Jan 2020, 22:47

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von reinglas »

nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 15:22 Hallo Zusammen,
ich war gerade mit der 1100GS beim TÜV und der Prüfer monierte meine montierten Metzeler Tourance Reifen.
Die seien durch irgendwelche Änderungen nicht mehr zulässig.
Er zeigte mir ein Dokument des KBA(?) mit einer Liste von Reifen, die ich aber gar nicht kenne (z. B. METZELER MZE2 oder so).
Metzeler selbst weist auf der eigenen Seite weiterhin den Tourance als passenden Reifen für die Kuh aus.
Habe nun lange Threads aus 2020 gelesen,
und bin nicht schlauer geworden.
Was tun?
Die Tourance Reifen würde ich gerne wieder kaufen, da meine jetzigen Reifen fast runter sind.
TÜV habe ich am Ende bekommen, aber ich möchte keinen Stress mit der Rennleitung.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin auch nicht schlauer.
bezüglich Reifenfreigabe hat der Gestzesgeber ganz offensichtlich etwas geändert.
Der TÜV und die Zulassungsstellen haben sich neuen Umsatz generiert.
Verstanden habe ich.
Der TÜV "prüft" kostenpflichtig durch eine Runde auf dem Hof die Tauglichkeit deiner Reifen.
Die Zulassungstelle bestätigt dir nochmals kostenpflichtig die Tauglichkeit deiner Reifen durch Eintragung in der Zulassung.

Hier erfährst du ein klein wenig mehr:
viewtopic.php?t=7433
https://www.change.org/p/r%C3%BCcknahme ... rn-mit-abe
der niederrheiner
Beiträge: 1475
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 21:46
Modell: BMW R75G/S

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von der niederrheiner »

Was mich aber verwirrt, ich dachte mit dem Reifen würde die GS vom Band fallen. Kwasi der Standard für die GS. Und überhaupt, haben die denn überhaupt eine Reifenbindung?


Stephan
Franz Gans
Beiträge: 872
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 18:30

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Franz Gans »

der niederrheiner hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 19:50 Was mich aber verwirrt, ich dachte mit dem Reifen würde die GS vom Band fallen. Kwasi der Standard für die GS. Und überhaupt, haben die denn überhaupt eine Reifenbindung?
Mußt Du anhand Deiner Fahrzeugpapiere nachsehen. Ich bin mir jedoch ziemlich
sicher, daß auch in Deinen drinsteht: Reifenfabrikatsbindung gemäß
Betriebserlaubnis beachten
. Zudem sind im ehemaligen Fahrzeugbrief, bzw. heute
Zulassungsbescheinigung II Reifenprofile aufgeführt, die es teilweise nicht mehr zu
kaufen gibt. Da mag es kleinere Unterschiede in der Ausführung geben, aber der fett
hervorgehobene obige Text sorgt in Verbindung mit dem Verkehrsblatt 15-2019 für
den Ärger.

Die Änderungen gehen auf das Verkehrsblatt 15-2019 zurück. 2019 ist die Jahreszahl!
Also vor gut fünf Jahren wurden diese Vorschriften eingeführt und heute, schon so
kurz danach, und mindestens zwei HU-Runden später, wachen einige auf? Es gab 2020
schon Aufruhr, Petition und was weiß ich noch alles, insofern halte ich von einer
Wiederholung überhaupt nichts (mehr). "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

Vorgeschlagene Abhilfe:
Man suche sich einen amtlich anerkannten Sachverständigen, der willens ist diese
Reifenbindungen bei den BMW-Mopeds mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE, im
Unterschied zur EU-Betriebserlaubnis, Wechsel fand etwa zur Jahrtausendwende
statt) auszutragen, lasse seine Fahrzeugpapiere (ZB I) anschließend ändern und kann
fürderhin diesen, unter dem großen Andreas Scheuer entstandenen, behördlichen
Hirnfurz vergessen. Macht man das nicht, hat man halt mit jeden Reifenwechsel
zwischen Fabrikaten oder bei Namensänderungen durch den Reifenhersteller und so
weiter das Theater erneut. Jedes Mal mit Kosten und Zeitaufwand verbunden, sonst
"nur" einmal.

Viele Grüße
Karl-Heinz
nikokausd
Beiträge: 188
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 20:56
Modell: R1100GS ´96 KAT ABS

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von nikokausd »

Danke Karl-Heinz für Deinen Abhilfevorschlag.

In meinem Brief (ZB Teil 2) von 2013 stehen keinerlei Vermerke über Reifen drin.

Im ungültigen von 1996 dagegen schon.

In meinem Fahrzeugschein stehen aber Reifenvorgaben.

Habe ich das nun richtig verstanden das ich mir einen Fahrzeugschein neu ausstellen lassen kann ohne Reifenvorgaben?

Und wie weise ich dann bei einer Polizeikontrolle nach,
das ich zugelassene Reifen fahre?

Das Thema habe ich 2020 null auf dem Schirm gehabt und weder in 2020 noch in 2022 hat der TÜV Prüfer irgend etwas dazu gesagt...

Ich war heute völlig vor den Kopf gestoßen, weil es eben die "originalen" Reifen sind - auch wenn sie nicht mehr Enduro heißen.

Viele Grüße
reinglas
Beiträge: 449
Registriert: Fr 3. Jan 2020, 22:47

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von reinglas »

Franz Gans hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 22:52
Mußt Du anhand Deiner Fahrzeugpapiere nachsehen. . . .

Die Änderungen gehen auf das Verkehrsblatt 15-2019 zurück. 2019 ist die Jahreszahl!
Also vor gut fünf Jahren wurden diese Vorschriften eingeführt und heute, schon so
kurz danach, und mindestens zwei HU-Runden später, wachen einige auf? Es gab 2020
schon Aufruhr, Petition und was weiß ich noch alles, insofern halte ich von einer
Wiederholung überhaupt nichts (mehr). "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

Vorgeschlagene Abhilfe:
. . . . unter dem großen Andreas Scheuer entstandenen, behördlichen
Hirnfurz vergessen.
Viele Grüße
Karl-Heinz
Hallo,
"behördlicher Hinfurz" ist ein treffender Ausdruck.
Immerhin erhielt der Themenstarter "nikokausd" den Segen des TÜV's.
Es scheint rechtlich eine Grau-Zone zu existieren. Immerhin gilt auch in Deutschland das übergeordnete EU-Recht.
Bei Beleuchtung gilt es ebenso.
Bei der EU sind bereits einige Mahn-Verfahren anhängig.
Ca. 730 Abgeordnete vertreten die Interessen des Volkes. Diese Abgeodneten haben Wahlkreise und dort Büros.
In den Büros gibt es zuweilen Sprechstunden. Man kann mit dem Motorrad dort hinfahren und sein Leid klagen.
_____________________________
Minister sind auch sehr häufig Abgeordnete. Scheuer gab kürzlich sein Abgeordneten-Mandat zurück.
Da das Parlament die Regierung kontrolliert, kontrollieren sich die Minister ganz sicher selbst.
Der frühere Fraktionszwang heißt seit einiger Zeit "Fraktions-Disziplin".
Undisziplinierte Abgeordnete erscheinen zu nächsten Wahl ganz unten auf der Kandidatenliste.
Nur einmal hat das nicht geklappt.
Der GRÜNE Abgeordnete Ströbele war nicht artig und landete tatsächlich ganz unten auf der Kandidatenliste.
Im Wahlkreis Berlin Kreuzberg/Friedrichshain errang er aber ein Direktmandat.
__________________________________
Tschuldigung. . . da gingen doch mal wieder meine Pferde mit mir durch.
Demnächst werden wir wieder gefragt. Wir werden doch antworten können.
der niederrheiner
Beiträge: 1475
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 21:46
Modell: BMW R75G/S

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von der niederrheiner »

Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten." sagt aber noch nichts über eine tatsächliche Reifenbindung aus. Einige Strassenverkehrsämter schreiben den Standardmässig in den Schein rein. So auch, zum Beispiel bei meiner R1150ADVent. In der Zulassungsbescheinigung II ist dagegen gähnende Leere.

Mittlerweile hab ich sowohl beim alten EML Gespann, als auch bei meiner R75/5 den Satz drin stehen, das es ausreicht wenn ich die Montierbarkeitsbescheinigung des Reifenherstellers habe. Damit würde theoretisch eine Eintragung nicht notwendig. Theoretisch, da die jetzt auch eingetragenen TKC70 bei der /5 sicherlich für die Restlebenszeit von mir, produziert werden. . .


Stephan
Franz Gans
Beiträge: 872
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 18:30

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Franz Gans »

nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 23:17 In meinem Brief (ZB Teil 2) von 2013 stehen keinerlei Vermerke über Reifen drin.

Im ungültigen von 1996 dagegen schon.
Ja, Du hast (leider ;-)) Recht. Habe jetzt erst nachgesehen und kann das soweit
bestätigen. Beim Schreiben gestern Abend bin ich noch davon ausgegangen, daß
Fahrzeugbrief und ZB II darin identisch sind. Das juckt aber letztlich nicht, denn
ZB I und Fahrzeugschein sind entsprechend gehalten und weisen diese
Einschränkungen auf. Wie Du hier auch selber feststellst.
nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 23:17 In meinem Fahrzeugschein stehen aber Reifenvorgaben.
Siehe oben.
nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 23:17 Habe ich das nun richtig verstanden das ich mir einen Fahrzeugschein neu ausstellen lassen kann ohne Reifenvorgaben?
Nein, so einfach geht das - wiederum leider - nicht. Wie in meinem
vorhergehenden Beitrag geschrieben, brauchst Du ein Gutachten, das Dir die
Rechtmäßigkeit Deines Tuns bescheinigt und erst mit diesem Gutachten
ändert Dir die Zulassungsstelle aka Behörde die ZB I und erst ab dann kannst
Du allen Kontrollen aufrecht ins Auge sehen, zumindest in dem Bereich der
Reifen. Dieses Gutachten bekommst Du nur von einem a. a. S., der dazu
befugt ist und es kostet natürlich Geld. Ein "gewöhnlicher" TÜV-Prüfer /
HU-Abnehmer kann, darf und wird das nicht anfertigen.
nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 23:17 Und wie weise ich dann bei einer Polizeikontrolle nach,
das ich zugelassene Reifen fahre?
Wie im vorhergehenden Absatz beschrieben.
nikokausd hat geschrieben: Sa 19. Okt 2024, 23:17 Das Thema habe ich 2020 null auf dem Schirm gehabt und weder in 2020 noch in 2022 hat der TÜV Prüfer irgend etwas dazu gesagt...

Ich war heute völlig vor den Kopf gestoßen, weil es eben die "originalen" Reifen sind - auch wenn sie nicht mehr Enduro heißen.
In dem Verkehrsblatt sind relative und absolute Fristen genannt. Vermutlich
haben sich die Prüfer, die angeblich mit solchen Verkehrsblättern totgeworfen
werden, zu ihrer eigenen Vereinfachung nur die absolute Frist gemerkt bzw.
festgehalten und die relativen bis dahin nicht beachtet. Dazu hätte man
nämlich die Fertigungsdaten der Reifen (DOT-Kennzeichnung) kontrollieren
müssen und anhand derer die Zulässigkeit schon früher beurteilen können.
Absolute Frist ist - soweit ich mich erinnere - 01. Januar 2025

A. a. S. gibt es bei den Prüfinstanzen, aber auch freie. Du wirst jetzt also
einen suchen müssen, der das darf und auch macht. Man munkelt, daß
die oberen Chargen (C.) in den Prüfinstanzen TÜV und DEKRA ihren Leuten
nahelegen diese Austragungen nicht vorzunehemen, weil es die C. ja genug
Mühe gekostet hat diese einträgliche Geldquelle anzubohren.

In meinem Fall war es ein a. a. S. beim TÜV, der sich meiner Argumentation
nicht verschlossen und das Gutachten erstellt hat. Kostete etwa 75 Euro (2021).
Die Änderung der ZB I kostete etwa 12 Euro (ist auch uneinheitlich, entspricht
aber der Größenordnung).

Wie ich mittlerweile weiß, hat auch die DEKRA solche a. a. S. die derartigen
Ansinnen positiv gegenüberstehen.Wußte ich damals noch nicht und habe ich
erst vor einigen Monaten für eine andere Änderung an einem anderen Motorrad
genutzt, weil u. a. die Entfernung zur DEKRA-Prüfstelle deutlich geringer ist.

Viele Grüße
Karl-Heinz
Zuletzt geändert von Franz Gans am So 20. Okt 2024, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
nikokausd
Beiträge: 188
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 20:56
Modell: R1100GS ´96 KAT ABS

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von nikokausd »

"a. a. S."?

Hilf mir auf die Sprünge...
Franz Gans
Beiträge: 872
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 18:30

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Franz Gans »

der niederrheiner hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 10:29 Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten." sagt aber noch nichts über eine tatsächliche Reifenbindung aus. Einige Strassenverkehrsämter schreiben den Standardmässig in den Schein rein. So auch, zum Beispiel bei meiner R1150ADVent. In der Zulassungsbescheinigung II ist dagegen gähnende Leere.
Du hast doch die Betriebserlaubnis (ABE) noch nicht gesehen, oder? Kannst
also auch nicht wissen, was da drinsteht. Ich habe mich in meinem Beitrag
insofern vertan (siehe auch meinen weiteren mit der Korrektur), daß ich
annahm Fahrzeugbrief und ZB II seien inhaltlich identisch. Entscheidend ist
einmal Fahrzeugbrief und -schein, oder bei Änderungen derselben ZB I, weil
die bei einer Kontrolle vorzulegen ist. BMW hat das als Fahrzeughersteller
damals so vorgegeben und die Behörden haben es übernommen.

Habe mich seinerzeit (2020) auch mit BMW gebalgt um von denen eine
entsprechende Unterstützung gegen diesen Unsinn zu erhalten. Die wollten
den Prüfinstanzen ihr dem Herrn Scheuer mühselig abgerungenes Stück
Festtagsbraten aber nicht verderben helfen. Ja, so sind sie, einig in der
Freude am Kassieren!
der niederrheiner hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 10:29 Mittlerweile hab ich sowohl beim alten EML Gespann, als auch bei meiner R75/5 den Satz drin stehen, das es ausreicht wenn ich die Montierbarkeitsbescheinigung des Reifenherstellers habe. Damit würde theoretisch eine Eintragung nicht notwendig. Theoretisch, da die jetzt auch eingetragenen TKC70 bei der /5 sicherlich für die Restlebenszeit von mir, produziert werden. . .
Auf letzteres würde ich insofern nichts geben als z. B. Metzeler vor relativ
kurzer Zeit den Reifen Roadtec 01 auf den Markt gebracht hat, der
nunmehr geändert und in Roadtec 01 SE umgetauft wurde. Und schon wäre
man gemäß Verkehrsblatt 15-2019 wieder dabei. Oder Michelin, hat den
Road 5 Trail nach verhältnismäßig kurzer Fertigungsdauer aus dem
Programm genommen (ich hab's versucht, ist nicht mehr zu bekommen) und
durch Road 06 ersetzt. Vielen Dank Herr Scheuer, vielen Dank Michelin!

Viele Grüße
Karl-Heinz
Benutzeravatar
gerd_
Beiträge: 3891
Registriert: So 17. Jun 2012, 20:40

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von gerd_ »

Hi
Kann es sein, dass der bemängelte Reifen ein "falsches" Zusatzkennzeichen hat? Metzeler fertigt(e) den Tourance in unterschiedlichen Ausführungen. Da gibt es Varianten die deutlich billiger sind als die "Richtigen"und deshalb gerne verkauft werden
Tourance G BMW G 650 Xcountry Spezialkonfiguration
Tourance U Honda XL 700 V Transalp 2 Lagen PET für bessere Stabilität
Tourance H Honda XL 1000 Varadero Verstärkte Seitenwand für bessere Stabilität
Tourance G BMW F 800 GS Steifere Gürtel-Konstruktion für bessere Stabilität
Tourance C Yamaha XT 1200 Z Super Tenere Stabilitätsoptimiert im unteren Bereich der Seitenwand
Tourance M Verschiedene* Mehr Profiltiefe für bessere Laufleistung

Ich würde mal bei Metzeler anfragen und mit der Antwort zum Diskutieren bein TÜV gehen
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
nikokausd
Beiträge: 188
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 20:56
Modell: R1100GS ´96 KAT ABS

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von nikokausd »

gerd_ hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 11:32 Hi
Kann es sein, dass der bemängelte Reifen ein "falsches" Zusatzkennzeichen hat? Metzeler fertigt(e) den Tourance in unterschiedlichen Ausführungen. Da gibt es Varianten die deutlich billiger sind als die "Richtigen"und deshalb gerne verkauft werden
Tourance G BMW G 650 Xcountry Spezialkonfiguration
Tourance U Honda XL 700 V Transalp 2 Lagen PET für bessere Stabilität
Tourance H Honda XL 1000 Varadero Verstärkte Seitenwand für bessere Stabilität
Tourance G BMW F 800 GS Steifere Gürtel-Konstruktion für bessere Stabilität
Tourance C Yamaha XT 1200 Z Super Tenere Stabilitätsoptimiert im unteren Bereich der Seitenwand
Tourance M Verschiedene* Mehr Profiltiefe für bessere Laufleistung

Ich würde mal bei Metzeler anfragen und mit der Antwort zum Diskutieren bein TÜV gehen
gerd
Meinst Du jetzt mich?

Der Reifen ist seit bestimmt 8 Jahren auf dem Mofa...

Falls es ein falsches Kennzeichen wäre,
hätten andere Prüfer doch auch was gesagt.

Weißt Du was "a. a. S." ist?
Benutzeravatar
gerd_
Beiträge: 3891
Registriert: So 17. Jun 2012, 20:40

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von gerd_ »

Hi
Könnte amtlich anerkannter Sachverständiger sein.
gerd
Vollkommenheit entsteht offenbar nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.
Antoine de Saint=Exupéry
der niederrheiner
Beiträge: 1475
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 21:46
Modell: BMW R75G/S

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von der niederrheiner »

Wie ich schon schrieb, weder in ZB I noch in ZB II, steht bei der 1150er etwas von bestimmten Reifen. Nur wie üblich, die Grössen.

Beim 2021er Motorrad steht netterweise der Satz nicht drin. Aber das war auch das erste eMotorrad für die Zulassungsstelle und da hatten die *räusper eine sehr steile Lernkurve. . .

Beim 2003er Gespann steht der Satz auch nicht drin. Aber halt bei allen andern Motorrädern.


Stephan
Franz Gans
Beiträge: 872
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 18:30

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Franz Gans »

nikokausd hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 11:07 "a. a. S."?

Hilf mir auf die Sprünge...
Wie anderweitig schon richtig vermutet, geht's um einen amtlich anerkannten
Sachverständigen. Weil ich das weiter oben im Thread schon einmal komplett
ausgeschrieben hatte (nicht entsprechend mit a. a. S. gekennzeichnet), habe
ich halt unterstellt, daß das hiermit bekannt ist. Ich werfe sonst eher nicht
mit unidentifizierbaren Abkürzungen um mich, also im Zweifel meine Schuld
der mangelnden Kennzeichnung.

Viele Grüße
Karl-Heinz
Franz Gans
Beiträge: 872
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 18:30

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Franz Gans »

der niederrheiner hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 12:38 Wie ich schon schrieb, weder in ZB I noch in ZB II, steht bei der 1150er etwas von bestimmten Reifen. Nur wie üblich, die Grössen.

Beim 2021er Motorrad steht netterweise der Satz nicht drin. Aber das war auch das erste eMotorrad für die Zulassungsstelle und da hatten die *räusper eine sehr steile Lernkurve. . .

Beim 2003er Gespann steht der Satz auch nicht drin. Aber halt bei allen andern Motorrädern.
Die R1150GS ist von dem Thema auch nicht in dem Umfang betroffen, wie die
R1100GS, da bereits mit EU-Betriebserlaubnis ausstaffiert. Hier geht's um
ABE-Mopeds wie eben die R1100GS.

Viele Grüße
Karl-Heinz
Moench
Beiträge: 73
Registriert: Fr 18. Jan 2019, 19:58
Modell: BMW 1300 GS Automatik
Wohnort: Weinheim

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Moench »

Ich glaub da gibt es eine Petition. Meine Stimme hat die Nummer 5358,

https://www.change.org/p/r%C3%BCcknahme ... rn-mit-abe
Grüße
Günter
der niederrheiner
Beiträge: 1475
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 21:46
Modell: BMW R75G/S

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von der niederrheiner »

Mittlerweile ü10.000. Nächstes Ziel 15.ooo


Stephan
Moench
Beiträge: 73
Registriert: Fr 18. Jan 2019, 19:58
Modell: BMW 1300 GS Automatik
Wohnort: Weinheim

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von Moench »

So wie Karl-Heinz schreibt hat ein Besitzer einer 13er GS kein "ABE - Moped".

Die Zahlen kann ich bzw. die Reifen - bin halt seit ein paar Tagen 74 - erreichen. Vorne 7,5' und hinten auch in Summe 15' km Laufleistung.

Bin gespannt früher wahren das mal 3'km pro Hinterradreifen.

Die positive Entwicklung der Reifen halt.
Grüße
Günter
der niederrheiner
Beiträge: 1475
Registriert: Mi 18. Dez 2013, 21:46
Modell: BMW R75G/S

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von der niederrheiner »

Bei dem Thema Reifenbindung tut sich was https://bvdm.de/politik-und-leistungen/ ... indung.php


Stephan
nikokausd
Beiträge: 188
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 20:56
Modell: R1100GS ´96 KAT ABS

Re: Metzeler Tourance und der TÜV

Beitrag von nikokausd »

Das sind doch mal gute Nachrichten... Frohe Weihnachten!
Antworten