

Lehnt ihr traurig in irgend einer Garage oder Kellerwand?



Für alle Leid geplagten, die 30 Jahre und älter sind, gibt es aus 2011, diese Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimer nach §23 STVZO.
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... inie-1.pdf
Wenn ein Fahrzeug diesen Oldie Status erreicht, dann wird eine pauschale Fahrzeugsteuer von 46,- €/Jahr fällig, egal welchen Hubraum das Fzg. hat.
Seit dem hat der DEUVET (Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge) mit dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und technische Infrastruktur) über einen Kompromiss für Oldtimer verhandelt zur Autobahnmaut (Infrastrukturabgabe) und der Umweltzonen.
Was nun offensichtlich zum Erfolg geführt hat.

http://deuvet.de
Also, ran an den Lesestoff, der Oldie braucht Liebe und Zuneigung, lang ist nicht mehr kalt, dann will der Oldie draussen bewegt werden!!!
